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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Hallo, Nichtig oder Anfechtbar
 
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.11.2004 20:20
Was ist dieses Rechtsgeschäft?

EIn Briefmarkenhändler kauft eine Sammlung ,wissend,
günstiger an als tatsächlich Wert wäre.
danke

Rang: IPO

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Verfasst am: 05.11.2004 20:34
Es ist anfechtbar, aber wenn es angefochten wird, ist es sofort nichtig!
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.11.2004 20:42
Warum ist es dann folglich unmittelbar nichtig???

Es werden doch täglich Handelsgeschäfte abgeschlossen, wo der Erwerber davon ausgeht, ein "sehrgutes Geschäft" gemacht zu haben...

So gesehen wäre dann ja jeder zweite PKW-Verkauf nichtig!?!?!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.11.2004 21:21
Wenn er viel zu wenig bietet, betrügt er ja... wenn er nur etwas günstiger wegkommt, dann geht es wohl

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.11.2004 21:36
§ 138 BGB
Abs. 2

könnte zumindest zutreffen.

"(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. "
Chani7
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.11.2004 20:43
Hallo,

Voraussetzungen der Anfechtbarkeit:
§ 119 I 1. Alt BGB: "Inhaltsirrtum": Der Erklärende irrt sich über den Sinn und die Bedeutung der Erklärung. Dh er weiß was er sagt, jedoch nicht was er damit sagt. ZB: A will den Maler B1 beauftragen, beauftragt aber B2 irrigerweise...
§ 119 I 2. Alt BGB: "Erklärungsirrtum":Liegt vor, wenn schon der äußere Erklärungstatbestand nicht mit dem Willen des Erklärenden übereinstimmt, weil er sich verspricht oder verschreibt. ZB V will ein Auto für 7000€ verkaufen schreibt aber nur 700€ auf das Preisschild. V kan anfechten.
Der Übergang zwischen Inhalts- und Erklärungsirrtum ist leider fließend, so dass nicht immer eindeutig gesagt werden kann, ob es sich nun um den einen Fall handelt oder um den anderen.
§ 119 II BGB: "Eigenschaftsirrtum": Der Preis ist keine Eigenschaft einer Sache, nur die wertbildenden Merkmale sind Eigenschaften der Sache. Wertbildende Merkmale können u.a. sein: Herkunft bei Kunstobjekten (zB von Dali...)
Wenn also der Briefmarkenhändler diesen Preis zahlen wollte und sein Vertragspartener einverstanden ist, keine Anfechtung. Eine Anfechtung wäre nur denkbar, wenn der Verkäufer im Wissen um den Wert der Sammlung sich versprochen hätte oder nicht wüsste, dass die blaue Mauritius unter den Briefmarken ist und der Wert daher um einiges höher ist als veranschlagt.
Weitere Anfechtungsmöglichkeiten: Bei Drohung udn/oder arglistiger Täuschung.

Grüße
tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 07:07
Also, wenn Wucher nach §138 vorliegt, dann muss nicht angefochten werden, dann ist das Rechtsgeschäft einfach nichtig.
Die ganzen genannten Gründe für eine Anfechtung (Erklärung etc. s.o.) sind sicher nicht gegeben.

Also müsste ich den Fall beantworten, würde ich sowas schreiben, dass es darauf ankommt ob eben Wucher vorliegt. Und das ist sicher nicht prüfbar aus dem Sachverhalt.
Stahl
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.11.2004 11:32
Find‘s klasse, dass sich viele so viel Mühe geben diesen Fall zu durchleuchten, allerdings ist das wirklich nicht nötig.
Das Geschäft ist rechtskräftig - Punkt.
Bei solchen Rechtsfragen ist zu 99% nie anzunehmen, dass irgendwo ein sittenwidriges Geschäft oder Ähnliches vorliegt -es sei denn es ist explizit ein Hinweis zu entdecken.
Das Problem vieler Leute bei Rechtsfragen ist einfach, dass sie beim Lösen einfach viel zu viel reininterpretieren! Das kostet nur Zeit und ist bei juristischen Fragen völlig uninteressant und bringt auch keine Punkte - hier zählen nur Fakten.
Bei Rechtsaufgaben einfach die Fragen: "Was wäre wenn...?" und "Könnte es nicht sein, dass...?" aus eurem Kopf streichen. Nur als Tip...
 

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