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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital
 
funrox
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.11.2004 16:27
Eine Frage (hab gerade Prüfung Sommer 2004 gemacht).

Was passiert genau bei einer Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital.
Ich weiß ja, dass der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Kapitalerhöhung durchzuführen, um flexibler reagieren zu können und nicht auf die HV warten zu müssen.
Er darf auch nur höchstens 50% erhöhen und ein Bezugsrecht kann mit 3/4 Mehrheit der HV ausgeschlossen werden.

Ist der eigentliche Ablauf einer solchen Kapitalerhöhung die gleiche wie bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung?

Viel Spaß in 19 Tagen ;-)
maynardjameskeenan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.11.2004 16:37
frag an herrmann!

***********************
there are no good guns, there are no bad guns.
a gun in the hand of a bad man is a bad thing. any gun in the hand of a good man is no threat to anyone... except bad people.
***********************

Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.11.2004 17:12
Ganz genau, der Ablauf ist so gut wie der selbe, nur das der Aktionär halt nicht weiß, wann Ihm die KE ins Haus steht.
Kiri1984
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.11.2004 11:10
Es gibt ja 2 Arten der aktienrechtlichen Kapitalerhöhung.
1. direkter HV-Beschluss, bei der die HV eine konkrete Kapitalerhöhung beschließt
oder
2. genehmigtes Kapital: bei der die HV eben den Vorstand ermächtigt das GK zu erhöhen (mit den Bedingungen die du schon aufgezählt hast).
Zusätzlich wird dann ja aber nochmal zwischen effektiver (Kapitalerhöhung gegen Einlagen = ordentl. Kapitalerhöhung) und der nominellen Kapitalerhöhung (immer direkter HV-Beschluss notwendig, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) unterchieden.
 

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