Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 34
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Beurteilung der Rechtslage - 2 Fälle
 
chrischyy
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.11.2004 15:30
Könnt Ihr mir die Rechtslage der beiden folgenden Fälle erläutern.
Vielen Dank für die Hilfe!!!

1) Ein 11 Jähriges Mädchen erhält von Ihren Eltern monatlich 20 Euro Taschengeld. Zum Geburtstag bekommt das Minderjährige Mädchen von Ihrer Tante 50 Euro geschenkt und kauft sich sogleich eine CD-Rom für Ihren Computer.

2) Eine Minderjährige vereinbart mit einem Fahrradhändler ein Fahrrad für 1500 Euro zu kaufen. Da ihr Taschengeld und das auf dem Sparkonto angesparte Geld nicht ausreichen um den gesamten Kaufpreis sofort zu begleichen, vereinbart sie mit dem Verkäufer 1000 Euro sofort zu bezahlen und den Rest in 20 Monatsraten a 25 Euro.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.11.2004 15:36
2) Ist nichtig, da Darlehensverträge und Ratenvereinbarungen verboten sind. Außdem können die Eltern widersprechen,.

1) Meine ich bedarf der Zustimmung oder Genehmigung der Eltern, ist also schwebend unwirksam.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

filyina
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.11.2004 15:38
1) durch den kauf geht das kind ein rechtsgeschäft ein. normalerweise bräuchte es dazu die zustimmung der eltern.
also könnte man das rechtsgeschäft als schwebend unwirksam bezeichnen!
(könnte aber auch mit dem taschengeldparagraphen begründet werden. dann würde es gehen. bin mir da nur nich so sicher, wo die grenze liegt)

2) auf keinen fall möglich. minderjährige dürfen keine ratengeschäfte tätigen (was es ja in dem fall wäre). selbst mit einverständnis der eltern wäre dies unmöglich. wenn es wirklich nicht anders ginge, bräuchte man die zustimmung des vormundschaftsgerichts

mfg
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.11.2004 16:01
§ 110 BGB

Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.11.2004 16:22
@ DeepBlue

Aber wurde das Geld von der Tante zur freien Verfügung gegeben?

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.11.2004 16:26
@Chava: "Zum Geburtstag geschenkt" , ich denke also schon.
 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse