Checkliste Bausparvertrag |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:05 |
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Hallo!
Ich brauche eure Hilfe:
Ich habe eben die Aufgabe bekommen eine Checkliste für einen Bausparvertrag anzulegen, d. b. ich soll Fragen aufstellen, die ich einem Kunden stelle, wenn ich mit ihm ein Beratungsgespräch über einen Bausparvertrag habe.
Ein paar Fragen habe ich mir schon zusammengestellt, trotzdem wäre ich über eure Antworten sehr danbar, da mir diese in der mündlichen Prüfung bestimmt auch sehr helfen können!
Vielen Dank schon mal im Voraus!! |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:13 |
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Auf jeden Fall fragen, ob er den Vertrag nur zum Sparen nutzt zB VL oder ob er in 7 jahren auch bauen will
Dann noch fragen wg WOP |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:15 |
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Danke, das sind sehr gute Tipps. |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:16 |
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Frage nach zu versteuerndem Einkommen und nach Familienstand |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:40 |
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Cross selling mäßig kannst du sicherlich auch gut punkten.
Wenn du vielleicht erfahren hast das es ein VL Vertag ist kannst du Ihn auf Berufsunfähigkeit und das alles befragen.
Fragen solltest du Ihn zudem ob er für sich oder vielleicht seine Kinder haben will?!
grüßle
Pumba |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:41 |
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Die Frage nach dem zu versteuernden Einkommen muss eleganter gestellt werden, z. B.
- Beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen weniger als 25.600 / 51.200 Euro
Beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen weniger als 17.900 / 35.800 Euro
Auch die Frage nach der Verwendung ist feinfühliger zu stellen, z. B.
- Können Sie sich vorstellen, dass Sie in 7 Jahren eine ETW kaufen oder ein EFH bauen?
- Die Marktzinsen sind zurzeit niedrig. MIt einem BSV können Sie hohe Renditen erzielen. Wollen Sie eine sichere und rentable Anlage? |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:44 |
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- WoP gibt es ab dem 16. Lebensjahr. Auch für Ihre KInder ist dies eine lukrative Geldanlage. Darf ich Ihnen auch Vertragsunterlagen für Ihre Kinder mitgeben?
- Die meisten Arbeitgeber leisten einen Beitrag zur vermögenswirksamen Anlage. Wollen Sie diese vL herschenken?
- usw. |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:48 |
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Wichtige frage auf jeden Fall, ob der Kunde später mal bauen möchte und ihn dann darauf hinweisen, dass er ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen kann.
Kommt meistens gut. |
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Verfasst am: 04.11.2004 15:53 |
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Auch hier muss man anders vorgehen:
Wenn Sie eine wohnwirtschaftliche Verwendung (Beispiele aufführen!) haben, bekommen Sie ein zinsgünstiges Darlehen. Wobei sich der Zinssatz nicht ändern kann. |
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Verfasst am: 04.11.2004 16:10 |
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Super, vielen Dank! Es sind wirklich sehr hilfreiche Beiträge!! |
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Verfasst am: 04.11.2004 17:05 |
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Nach dem verfügbaren Einkommen??? |
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Verfasst am: 04.11.2004 18:16 |
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Nach den zu versteuernem Einkommen ist gtefragt wg. Prämienzulage... |
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Verfasst am: 04.11.2004 18:35 - Geaendert am: 04.11.2004 18:45 |
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Aber bitte nicht so plump.
Die meisten Kunden kennen ihr zu versteuerndes Einkommen gar nicht. Die Kunden, die genau ihr zu versteuerndes Einkommen kennen, werden es nicht sagen.
Vorschlag: siehe oben |
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Verfasst am: 04.11.2004 18:41 |
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Die meisten KI bieten Tabellen für Mitarbeiter an, sodass sich die Frage nach dem zu versteuernden Einkommen anders stellt.
Wer weiß es schon? Nettoeinkommen ja, Bruttoeinkommen ja. KI bieten Listen an (irgendwo im Internet müssten sie auch zu finden sein, sehe bei Gelegenheit mal nach) in denen man einfach umrechnen kann. Gestaffelt versteht sich.
Schönen Feierabend |
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Verfasst am: 05.11.2004 08:25 |
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@ Herrmann: Das mit der plumpen Ansprache ist richtig. Es ging ja nur darum, zu sagen, dass es auf das zu versteuernde Einkommen ankommt und nicht auf das zur Verfügung stehende. |
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