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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Wat is ne Besserungsscheinklausel?!
 
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.11.2004 11:53
In einer Verzichtserklärung habe ich eine Besserungsscheinklausel gefunden. Kann mir jemand etwas genaueres darüber berichten oder mir irgendeinen Hinweis geben?

Gruß,

Sören
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 12:02
Ein Besserungsschein ist eine schriftliches, beim Forderungsverzicht des Gläubigers abgegebenes Versprechen des (zahlungsunfähigen) Schuldners, bei Besserung der Vermögensverhältnisse die ihm zunächst erlassenen Schulden ganz oder teilweise an den Gläubiger zurückzuzahlen.

Die Klausel dazu wird der Hinweis auf diesen Schein sein.
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.11.2004 12:03
Aha,

hast du das so aus dem FF gewußt oder aus nem Buch?
Und wie kann ich mir so nen Schein vorstellen???
Hast du weitere Infos darüber?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 12:05 - Geaendert am: 04.11.2004 12:31
Besserungsschein
1. Vergleichsverfahren: ein nach der bis 31. 12. 1998 geltenden VerglO abgegebenes schriftliches Versprechen des Schuldners zur Leistung weiterer Zahlungen über die Vergleichsquote hinaus.
2. Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: Verbindlichkeiten auf B. sind nicht passivierungsfähig. Zahlungen auf B. sind aber Betriebsausgaben.

aus: Gabler Wirtschaftslexikon
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 12:09
@Sören:

Ich persönlich bin der Meinung, Herrmann sollte immer noch gesiezt werden............................................Er ist doch Lehrer, Mensch!!!
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 12:10
@Sören:

Ist nicht bös gemeint, find´s nur angebrachter.
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.11.2004 12:11
@MandyN

Daher das Wissen. Selbstverständlich Sieze ich ihn dann nur noch.

P.S.: Tut mir schrecklich leid.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 12:13
Ein "Besserungsschein" ist eine Bestätigung, dass bei Besserung die gezahlten Beträge unter bestimmten Voraussetzungen teilweise wieder zurückgezahlt werden.
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.11.2004 12:14
Danke!!! Jetzt bin ich ja gut vorbereitet :-)
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 12:16
Sehe ich das korrekt Herr Herrmann (bei aller Ehre, das könnte ich nicht sagen ohne grinsen zu müssen *schmunzel*), das der Besserungsschein ein schriftliches Versprechen frei dem Motto:" Ich kann nicht, mach mich bitte nicht platt, wenn ich wieder kann zahle ich" ist?

Wird sowas in der Praxis angenommen? Das erscheint doch sehr weit hergeholt und unwarscheinlich.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 12:23 - Geaendert am: 04.11.2004 12:29
Aus Gabler Banklexikon:
"Bei der Sanierung einer Aktiengesellschaft ausgegebener Sanierungsgenussschein, der Gläubigern bei Forderungsverzicht evtl. spätere Zahlungen verspricht. Kann auch zur Entschädigung von Aktionären bei Verlusten aus Kapitalherabsetzungen bzw. Kapitalzusammenlegungen eingesetzt werden."

Steuerliche Behandlung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage21469/BMF-Schreiben-vom-16.-Dezember-2003-IV-A-2-S-2743-5/03-Adobe-Acrobat-5.0.pdf

http://www.astii.de/dienste/mdt/000118MM/inhalt/texte/200403/t20040322.phtml
 

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