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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Vor- und Nachteile der Diskountzertifikate
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2004 12:45
Erläutern Sie je zwei Vor- und Nachteile der Diskountzertifikate!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2004 19:57 - Geaendert am: 24.10.2004 20:00
Vor- und Nachteile der Discountzertifikate
• Discountzertifikate sind risikoreich, weil sich dahinter eine Kombination aus Aktienzertifikat und Termingeschäft verbirgt.
• Die Bezeichnung Discount resultiert daher, dass der Anleger mittels Zertifikat eine bestimmte Aktie zu einem festgelegten Zeitpunkt mit einem Rabatt auf den aktuellen Börsenkurs kaufen kann. Dieser Abschlag variiert je nach Laufzeit und Basiswert, in den meisten Fällen liegt er zwischen 10 und 30 Prozent.
• Der Vorteil der Discounter ist, dass der Käufer nicht gleich Verlust macht, wenn die Kurse der zugrunde liegende Aktie sinken, denn der Rabatt wirkt wie ein Sicherheitspuffer.
• Bei Fälligkeit des Discountzertifikats ist der Emittent berechtigt, dem Anleger das entsprechende Basisinstrument, also die Aktie, zu liefern. Davon wird er Gebrauch machen, solange das betreffende Aktie unterhalb einer bei der Emission festgelegten Barriere (Cap) notiert. Liegt jedoch der Kurs des Basisinstruments darüber – egal wie hoch -, bekommt der Anleger einen festen Barbetrag ausbezahlt.
• Die Gewinnchancen des Anlegers sind auf den Cap begrenzt. Dies ist quasi der Preis für den Rabatt, der beim Kauf gewährt wird.
• Bei Rolling-Discountzertifikaten wird das Anlagekapital, ohne dass der Anleger etwas tun muss, Monat für Monat in ein neues Zertifikat mit identischem Basisinstrument „gerollt" - also umgeschichtet. Im Zuge dieser Umschichtung wird ganz nebenbei auch der Cap an die aktuelle Börsenlage angepasst. Auf diese Weise wird die Auszahlung über den steuerlich kritischen Zeitraum von zwölf Monaten ausgedehnt, sodass der Anleger seinen Gewinn am Ende der Laufzeit steuerfrei nach bisheriger Rechtsprechung vereinnahmen kann.
 

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