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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Brief,- und Buchwert
 
Pumba
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.10.2004 16:16
Hallo zusammen,
habe kurze Frage sitze gerade vor einerm Grundbuch und lese immer wieder Briefwert und Buchwert.
da ich momentan nicht ganz weis was dies bedeutet, dachte ich mir Frage ich euch doch mal, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2004 16:52
Wird eine Grundschuld ohne besondere Vereinbarung über die Form eingetragen, dann ist es eine Briefgrundschuld. Wird der Vermerk "ohne Brief" eingetragen, dann ist es eine Buchgrundschuld.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2004 18:24
Zur Zeit wird eher bei den Banken die Buchgrundschuld in Anspruch genommen.

Einerseits ist die Briefgrundschuld leichter übertragbar aber die Banken haben dadurch und durch die Aufbewahrung des Briefs Kosten und Aufwand.

Daher wird eher die Buchgrundschuld genommen.

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2004 18:50
Die Kundenbindung ist bei Grundschulden stärker als bei Briefgrundschulden, weil die Übertragung schwieriger ist.
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.10.2004 18:59
Also bei uns werden nur Briefgrundschulden genommen (außer in Ausnahmen; z. B. bei Abtretung einer Grundschuld)

Sind wir denn da eine Ausnahme?

Gruß Mike
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2004 19:07
Welche Gründe sprechen für die Briefgrundschuld?
LadySaw
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.10.2004 19:28
man erwirbt die briefgrundschuld nur mit übergabe des grundschuldbriefs, während bei der normalen buchgrundschuld bereits die entstehung der buchgrundschuld genügt
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2004 20:02 - Geaendert am: 21.10.2004 20:05
Es ist richtig:
"Die Buchgrundschuld entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch, § 873 Abs. 1 BGB. Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, bedarf es ferner der Übergabe des Briefes, §§ 1192 Abs. 1, 1117 BGB.

Die Einigung über die Buchgrundschuld beinhaltet die Einigung über den Briefausschluss, der der Eintragung im Grundbuch bedarf, §§ 1192 Abs. 1, 1116 BGB.

Regelform aus der Sicht des Gesetzgebers ist daher die Briefgrundschuld. In der Praxis überwiegt die Buchgrundschuld."

Quelle:
http://sicherungsgrundschuld.de/Grundschuld-Uebersichten/Grundschuld-B-Grundsschuld.htm

Ist das wirklich der entscheidende Unterschied, dass das KI die Rechte aus Buchgrundschuld zeitlich etwas eher erhält als bei der Briefgrundschuld?
Die Übergaben des Briefes bereitet doch kaum Schwierigkeiten.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.10.2004 00:06
Echt? Briefgrundschulden sind wieder in????


Also, ich kenne aus der Praxis nur Buchgrundschulden ("Ohne Brief" / "Brieflos").

Die heutige Zeit ist extrem schnelllebig und da kommen die GS-Abtretungen deshäufigeren vor. Außerdem kommt ein Abhandenkommen des Grundschuldbriefes richtig teuer. Das ganze gerichtliche Aufgebotsverfahren ist durchzuüfhren (geht leider nicht so einfach wie bei einem spk.-internen Aufgebotsverfahren).

Und ist der Brief weg hat das KI / die Spk. die Kosten dafür zu übernehmen.

Der Unterschied zum Beginn des Rechts ist lapidar, wir schwören auf Buchgrundschulden. Hat irgendjemand in den letzten Jahren eine (eigentlich sicherere, aber teurere) Hypothek gemacht??? Würde mich interessieren.

Schönen Gruß
 

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