Abschluss Bausparvertrag: Widerrufsrecht |
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Verfasst am: 11.10.2004 20:07 |
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Hallo zusammen,
da ich schon länger aus der Beratung raus bin, muss ich mal eure Hilfe in Anspruch nehmen.
Folgender Fall:
Ein Kunde schließt bei seiner Sparkasse einen Bausparvertrag der LBS ab.
Besteht ein Widerrufsrecht für den Kunden, wie z.B. beim Darlehen oder Haustürgeschäft? Wie lang ist die Frist?
Macht es einen Unterschied, ob er die Bestätigung der Bausparkasse schon bzw. noch nicht erhalten hat?
Über zusätzliche Angaben von Rechtsquellen (AGB-Regel oder Paragraf im BGB) wäre ich dankbar. |
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Verfasst am: 11.10.2004 20:26 |
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Grundsätzlich hat der Kunde ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Die Frist beginnt einen Tag nachdem der Kunde ein Exemplar der Widerufsbelehrung erhält. Zum fristgerechten Widerruf genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerruf muss an die Bausparkasse gerichtet sein...
So stehts geschrieben... |
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Verfasst am: 11.10.2004 20:27 |
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Hallo Katja,
Ab Erhalt der Police in Verbindung mit den Vertragsbedingungen hast Du ein 14 tägiges Widerrufsrecht!!! |
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Verfasst am: 11.10.2004 20:36 |
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100%-ig ist diese Definition:
Widerspruchsrecht
Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt der Bausparurkunde, der Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen werden, also vom Widerspruchsrecht gebrauch gemacht werden. |
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Verfasst am: 11.10.2004 20:38 |
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@ironbuegeleisen
Ich denke dieses Widerspruchsrecht bezieht sich eher auf den Onlineauftrag der Zeitschriftenbestellung... |
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Verfasst am: 12.10.2004 12:41 |
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Kurz beigefügt, ein Wiederruf eines Vertrages muss immer schriftlich erfolgen...... |
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Verfasst am: 12.10.2004 13:09 |
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@walkthru
Hups, da hab ich wohl den falschen Link erwischt!!! :-)))) |
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Verfasst am: 20.10.2004 16:12 |
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Nach Auskunft der LBS- Bayern, kann man bei Bausparvertragsabschluss innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Die Frist beginnt mit der Unterschrift des Antrages auf Abschluss eines Bausparvertrages. |
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