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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Abschluss Bausparvertrag: Widerrufsrecht
 
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.10.2004 20:07
Hallo zusammen,

da ich schon länger aus der Beratung raus bin, muss ich mal eure Hilfe in Anspruch nehmen.

Folgender Fall:

Ein Kunde schließt bei seiner Sparkasse einen Bausparvertrag der LBS ab.

Besteht ein Widerrufsrecht für den Kunden, wie z.B. beim Darlehen oder Haustürgeschäft? Wie lang ist die Frist?

Macht es einen Unterschied, ob er die Bestätigung der Bausparkasse schon bzw. noch nicht erhalten hat?

Über zusätzliche Angaben von Rechtsquellen (AGB-Regel oder Paragraf im BGB) wäre ich dankbar.
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 20:26
Grundsätzlich hat der Kunde ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Die Frist beginnt einen Tag nachdem der Kunde ein Exemplar der Widerufsbelehrung erhält. Zum fristgerechten Widerruf genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerruf muss an die Bausparkasse gerichtet sein...

So stehts geschrieben...
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 20:27
Hallo Katja,

Ab Erhalt der Police in Verbindung mit den Vertragsbedingungen hast Du ein 14 tägiges Widerrufsrecht!!!
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 20:35
Anbei noch ein Link zur Bestätigung:

http://www.lbs-bw.de/PL4D/pl4d.htm?detail_snr=113
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.10.2004 20:36
100%-ig ist diese Definition:

Widerspruchsrecht

Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt der Bausparurkunde, der Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen werden, also vom Widerspruchsrecht gebrauch gemacht werden.
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.10.2004 20:38
@ironbuegeleisen

Ich denke dieses Widerspruchsrecht bezieht sich eher auf den Onlineauftrag der Zeitschriftenbestellung...
JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2004 12:41
Kurz beigefügt, ein Wiederruf eines Vertrages muss immer schriftlich erfolgen......
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2004 13:09
@walkthru

Hups, da hab ich wohl den falschen Link erwischt!!! :-))))
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2004 16:12
Nach Auskunft der LBS- Bayern, kann man bei Bausparvertragsabschluss innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Die Frist beginnt mit der Unterschrift des Antrages auf Abschluss eines Bausparvertrages.
 

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