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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Sparförderun
 
Nancy_coba
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.10.2004 12:38
Kann mir bitte jemand die Fördersätze und Bruttoverdienstgrenzen zur Sparförderung, Wohnungsbauprämie und VL-Sparen schicken ?

Danke !
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.10.2004 13:33
Bausparen:

max 470 Euro/mtl 39,16 Euro/9% Zulage vom Staat
EK-Grenzen 17900 bzw. 35800 Euro
pro Jahr max 43 Euro Zulage

Aktienfonds:

max 400 Euro/mtl 33,33 Euro/18% Zulage vom Staat
EK-Grenzen siehe oben
870 Euro VWL zulagenberechtigt
pro Jahr max. 72 Euro Zulage

Wohnungsbauprämie

mindestens 50 Euro/maximal 512 Euro/43 Euro mtl./
8,8& Zulage vom Staat
Ek-Grenzen 25600 bzw. 51200 Euro
pro Jahr max 45,06 Euro


Hoffe das hilft Dir etwas weiter

Grüße vom

Ironbuegeleisen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.10.2004 15:29
Gefördert wird mit WoP nur bis zu 25.600 € bzw. 51.200€ zu versteuerndes Einkommen.
Bei der ASZ darf das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Sparleistung 17.900 € bei Alleinstehenden bzw. 35.800 € für zusammen veranlagte Eheleute nicht übersteigen. Echte Bruttoverdienstgrenze gibt es nicht. Man kann nur Zirkaangaben machen.

VL, die der Arbeitgeber auf einen Aktienfonds überweist, werden mit 18 % (bzw. 22 %) Arbeitnehmersparzulage von max. 400 € gefördert.
VL, die der Arbeitgeber auf Bausparvertrag überweist, werden mit 9 % Arbeitnehmersparzulage von max. 470 € gefördert.
Eigene Einzahlungen auf dem Bausparvertrag werden mit 8,8 % Wohnungsbauprämie von max. 512 € gefördert.

Erhält der Arbeitnehmer keine ASZ mehr, können auf Bausparleistungen WoP beantragt werden.
 

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