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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

JAV
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Bomber
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.10.2004 16:09
Hi könnt ihr mir sagen wie man geschützt ist wenn man in der JAV ist?
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 16:24 - Geaendert am: 05.10.2004 16:54
Man kann nicht aus fadenscheinigen Gründen gefeuert werden Bomberman. Bei schwerwiegenden Sachen schon (also Raub, Mord, Kaffeeklau usw..) aber nur weil sie Personalkosten sparen wollen, können sie dich nicht einfach rauswerfen.

*EDIT* Falscher Bomber *G* sorry
Andi_013
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.10.2004 16:26
Und soweit ich weiß musst du nach der Ausbildung übernommen werden.
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2004 16:53
Hallo@all,

soweit ich weiß geht die JAV-Amtszeit zwei Jahre und in der Zeit bist du fast unkündbar!!Wenn man noch in der JAV ist, wenn die Ausbildungszeit zu Ende ist wird man übernommen (befristet oder unbefristet). Nach der Amtszeit haben die "alten" JAV-Mitglieder noch 1 Jahr, wo sie nicht gekündigt werden können!!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 17:16
hello,
also ich kenn das so:
du hast ne Amtszeit von 2 Jahren,
nach der Ausbildung wirst du unbefristet übernommen, und du kannst nicht während der 2 Jahre gekündigt werden!
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 17:19
Während der Amtszeit und 1 Jahr danach ist man unkündbar, richtig. Fällt das Ausbildungsende allerdings in die Amtszeit, mußt Du nicht zwangsläufig übernommen werden. Das kommt daher, daß eine Nichtübernahme ja keine Kündigung ist. Vielmehr läuft einfach der Vertrag aus!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 17:20
Ich kenne das aber so das man übernommen wird!!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 18:29 - Geaendert am: 05.10.2004 18:30
Alle Jahre wieder, die selbe Frage und auch immerwieder die falschen Antworten.

Ein Azubi MUSS nach der Ausbildung unbefristet übernommen werden, wenn er/sie in der JAV ist.

Siehe: §78a Betriebsverfassungsgesetz
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 18:34
Ich lasse mich da ja gern eines Besseren belehren, wenn ich falsch liege.
Kannst Du das Gesetz hier kurz zitieren oder mir sagen, wo ich das finde? Ich würds gern mal nachlesen!
Danke!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 18:38
§78a BetrVG Abs. 2

"Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden. "
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 18:40
Danke! Gut zu wissen.
Bei mir war das nämlich der Fall, war JAV-Vorsitzender, als ich die Prüfung bestanden hatte. Bin aber eh freiwillig gegangen, weil ich schon woanders unterschrieben hatte.
Der_Pate
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.10.2004 14:15
Ach herrlich, ich bin Mitglied der JAV...

bei der momentanen Arbeitslage kann man echt froh sein wenn man nach der Ausbildung erstmal was hat, denn ohne Berufserfahrung ist es immer schwieriger in einem anderen Betrieb weiterbeschäftigt zu werden.
surfyboy
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.10.2004 14:23
Der Übernahmeanspruch gilt aber nur, wenn mindestens ein "normaler" Azubi unbefristet übernommen wird... Wird z.B. der ganze Jahrgang nicht übbernommen, dann habe auch die JAVler keinen Anspruch mehr auf Übernahme!
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.10.2004 14:24
sobald auch nur 1 azubi aus deinem lehrjahr übernommen wird müssen die dich auch übernehmen.
der ag kann aber vor dem verwaltungsgericht dagegen klagen , dann muß er aber beweisen, das es unzumutbar ist dich weiterzubeschäftigen...
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.10.2004 14:25
damn surfboy hast du wohl die bessere welle erwischt ;)
Sanco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.10.2004 15:25
Die unbefristete übernahme finde ich voll bescheuert!
Weil wenn ich manchmal sehe wer durch die JAV Mitgliedschaft übernommen wird und was für richtig gute Leute dann nicht.
Echt unfähr!
Betrifft mich jetzt zwar nicht aber ist so.

LG
Sandra
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.10.2004 15:30
dann sollten die guten leute vllt. jav werden ? =)
Sanco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.10.2004 15:32
ja das werden ich denen auch sagen :o)

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.10.2004 07:01
Was heißt eigentlich JAV?
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2004 08:15
Jugend- und Auszubildenenvertretung :-)
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