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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

JAV=Jugendarbeitsvertretung
 
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2004 21:47
Hallo zusammen!

Habe heute von unserem Ausbildungsleiter Unterlagen für die Zwischenprüfung bekommen. Unter anderem wird das Thema JAV behandelt. Meine Frage an euch ist, ob damit einer etwas anfangen kann und ob es das auf anderen Banken gibt.

Wäre nett, wenn mir einer helfen kann.

Grüße Bankazubi1985

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.08.2004 21:54
JAV bedeutet Jugend und AuszubildendenVertretung. Wie der Name schon sagt handelt es sich hierbei um eine Arbeitnehmervertretung speziell für junge AN (bis 18J glaube ich) und Auszubildende.

Die Anzahl der Mitglieder der JAV richtet sich genauso wie im Betriebsrat nach der Anzahl der Azubis.

Die JAV hat im Betriebsrat ein Anhörungsrecht, sofern die Entscheidungen ihr Klientel betrifft und sie können ansonsten an jeder Betriebsratssitzung teilnehmen.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2004 22:00 - Geaendert am: 24.08.2004 22:01
Du hast mir ein wenig weitergeholfen. Jetzt weiß ich wenigstens wofür JAV steht. Was ich noch gelesen habe, können auch Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr in dieser Vertretung mitwirken?!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.08.2004 22:05
Richtig, so lange du Azubi bist und noch unter 25 J alt, dann besitzt du das pasive wahlrecht und kannst dich als Kanditat aufstellen lassen.

.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2004 23:07
azubi oder unter 25. kannst auch als 30jähriger azubi mitmachen oder halt als 24 jähriger mitarbeiter :)
DERbanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.08.2004 09:39
das thema würde ich mir echt etwas genauer angucken. letztes jahr bei der zwischenprüfung kamen dazu einige fragen vor(3 oder4?). das hat einige leute um ne note schlechter dastehen lassen!!!
informationen zur JAV bekommst du z.b. bei der verdi.
sonnenengel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.08.2004 09:56
Zu dem Thema solltest du aber auch was in deinen Lehrbüchern finden!
Es kommen schon oft Fragen dazu dran! Also schau es dir an! Es ist aber so, dass in der Zwischenprüfung i.d.R. der Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz BBiG mit drin ist, d.h du brauchst dieses Gesetz nicht auswendig lernen. Z.B. bei wieviel Azubis eine JAV gewählt wird, wann man aktives bzw. passives Wahlrecht hat usw. Du solltest wissen, was die Aufgaben der JAV sind etc. Schau dir dazu mal die alten ZP an!

Hoffe, das konnte weiter helfen.

Liebe Grüße
sunnyboy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.08.2004 10:21
Falls du noch weitere Fragen hast; bin JAV.
Also nur zu......
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.08.2004 10:38
wer ist das nicht ;)
 

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