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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Familienheimfahrten
 
Tetz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.08.2004 00:57
Hallo,

ich wollte mal wissen wie das mit den Familienheimfahrten ist. Laut MTV-A gelten die ja sowohl für Minderjährige und Volljährige Azubis, oder?

Meine Mutter wohnt 60km von meinem Wohnort entfernt(fällt also nicht in die Familienheimfahrten, oder?), mein Vater aber 600km(also fällt deutlich hinein)!!!

Meine Frage:
Bekomm ich trotzdem 3 Ausbildungstage(bei mehr als 300km) im Quartal für Familienfahrten frei obwohl meine Eltern unterschiedlich weit weg wohnen???

Hinzu kommt noch das mein Vater schwer krank ist...

Die Kosten für die Fahrten trägt dann der Arbeitgeber, oder?

Danke für die Antworten...

Grüße Sören
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.08.2004 10:19
Im Tarifvertrag (Manteltarifvertrag für Auszubildende) findet man unter § 15 Informationen zu Familienheimfahrten, vgl.
http://www.uni-kassel.de/pvabt3/download/manteltarifazubi.ghk

Die Kostenerstattung wird in Abs. 1 angesprochen, der zusätzlich zu gewährende Urlaub in Abs. 2.
Entscheidend ist wahrscheinlich, wo der eigene Wohnort ist (beim Vater oder bei der Mutter).
Zu berücksichtigten ist, dass der Wohnort so weit vom Ausbildungsort entfernt sein muss, dass der Auszubildende nicht täglich zum Wohnort zurückkehren kann und deshalb - wegen der Berufsausbildung - außerhalb wohnen muss. Bei Bestimmung der Zumutbarkeit sind insbesondere Entfernung und die Verkehrsdichte zu beachten.
Tetz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.08.2004 11:29
Ich bin 20 Jahre und wohne nicht mehr bei meiner Mutter(60km weit weg). Tägliche Fahrzeit wäre von meiner Mutter aus 1Std. 15 Min, das wäre bestimmt noch zumutbar, oder?

Meine Eltern sind geschieden. Für die Entfernung zu meiner Mutter werde ich wohl keine Familienheimfahrten bekommen, da die Entfernung zu kurz ist, denk ich mal(siehe oben). Müsste ich nicht aber die Familienheimfahrten zu meinem Vater bekommen(zu den Eltern gehören ja immer 2!!!) denn der wohnt 600km weit weg. Es ist da ja unmöglich an einem Tag hin und her zu pendeln...

Das Thema Erziehungsberechtigte und Ehhegatte fällt ja weg, da ich über 18 bin und ledig...

Gruß Sören
 

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