Scheckreiterei |
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Verfasst am: 12.08.2004 14:50 |
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Hallo, was ist Scheckreiterei? |
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Verfasst am: 12.08.2004 16:17 |
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"Scheckreiterei":
Ausstellung und Austausch ungedeckter Schecks von zwei oder mehreren Personen zur kurzfristigen Kreditbeschaffung, die bei dem jeweiligen Geldinstitut zum Einzug gegeben werden. |
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Verfasst am: 12.08.2004 16:51 |
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Beispiel für Scheckreiterei:
Der Scheckreiterei, bei der die Schecklaufzeit ausgenützt wird, kann folgender Geldkreislauf zwischen den Konten der Tochtergesellschaft einerseits und den Konten der Muttergesellschaft andererseits zugrunde liegen:
a) Auf die Hausbank der Tochtergesellschaft gezogene Schecks werden bei der Hausbank der Muttergesellschaft zur Gutschrift eingereicht und sogleich unter “Eingang vorbehalten” (E.v.) gutgeschrieben. Damit wird der Kontostand des Kreditengagements in gewünschter Höhe heruntergefahren.
b) Um das “Platzen” dieser durch Guthaben nicht gedeckten Schecks bei der Vorlage zu verhindern, wird im Gegenzug von den Konten Überweisungen zu Konten ausgeführt.
c) Dann geht der Geldkreislauf von neuem los.
Siehe Urteil unter:
http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=109671 |
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