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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

mezzanine Kapital???
 
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 17:05
Hallo!

Wer von euch kann mir erklären wie Banken sogenanntes "mezzanine Kapital" buchen? Für Unternehmen stellt es meinen Nachforschungen zu Folge eigenkapitalähnliches Kapital dar. Aber wie wird es im Vergleich verbucht? Ist es für eine Kreditvergabe, oder eine Beteiligung, obwohl wir kein Stimmrechthaben?
Welche Posten einer Bankbilanz und welche Posten einer Unteernehmensbilanz sind betroffen???

Danke für eure Antworten!



Zur Info:
Mezzanine-Kapital
Mezzanine-Kapital ist ein Finanzierungsart, die eine Zwischenform vom Eigenkapital und Fremdkapital einnimmt. Mezzanine-Kapital kann insbesondere in Form von Genussscheinen, Genussrechten und stillen Beteiligungen begeben werden. Das Unternehmen stärkt seine Eigenkapitalposition, ohne den Investoren dafür volle Gesellschafterrechte einräumen zu müssen.

Mezzanine-Kapital verbindet die besten Elemente der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung und bietet erhebliche Gestaltungsspielräume in Bezug auf den Kapitalcharakter und die Mitwirkungsrechte. Eigenkapitalgeprägtes Mezzanine-Kapital – sog. „Equity Mezzanine Capital“ – ist bilanzielles Eigenkapital und verbessert die Eigenkapitalquote des Unternehmens. Es kann von allen Unternehmen unabhängig von der Rechtsform (AG, GmbH, KG, OHG, etc.) genutzt werden. Die Beteiligungsverträge müssen nicht notariell beurkundet und bei entsprechender Ausgestaltung auch nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Als mezzanine Beteiligungsformen bieten sich insbesondere die Ausgabe von Genussrechten oder die Beteiligung der Investoren als stille Gesellschafter an.


PS: Im www lassen sich zahlreiche Difinitionen finden. Aber trotzdem weiß ich nicht 100%ig welche Bilanzpositionen betroffen sind...

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DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 23:09
Ehm, hab ich da was verpasst?
Ich war zwar FKB aber das hab ich noch ned gehört, geschweige denn in einer Bilanz gesehen!
Gibt es dafür vielleicht eine andere Bezeichung?
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.07.2004 12:42
Eine Mezzanine-Finanzierung stärkt die Eigenmittelquote und begünstigt damit das strategische Liquiditätsmanagement. Bei wirtschaftlicher Betrachtung stellt die stille Beteiligung eine besondere Form des Risikokapitals dar.
Im Rahmen von Bilanzanalysen wird sie im allgemeinen als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet.
Resultat ist eine Verbesserung der Bilanzstruktur des Unternehmens.

Das kann positive Ausgangsvoraussetzungen für die zukünftige Unternehmensentwicklung schaffen.
So werden z.B. von Zulieferern eher Zahlungsziele gewährt, die finanzielle Leistungsfähigkeit gegenüber langfristigen Abnehmern dokumentiert und die Bedingungen für weitere Kreditaufnahmen i.d.R. verbessert.

Die Flexibilität von Mezzanine-Kapital ermöglicht es, auf die spezifischen Unternehmenssituationen ausgerichtete Finanzierungskonzepte zu erstellen.

Das Unternehmen stärkt sich somit von innen gegen die Herausforderungen von außen.
Mit Mezzanine erhalten mittelständische Unternehmen finanzielle Mittel, um strategische Vorhaben realisieren zu können, ohne in ihrem unternehmerischen Entscheidungsspielraum wesentlich tangiert zu werden.

Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen

Flo
Gorywynn
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.07.2004 12:57
Täusche ich mihc, oder hast Du gerade die Sicht des Mezzanine-Kapital-NEHMERS beschrieben?

Ich hatte die Frage so verstanden, dass es darum geht, wie die Banken, die Mezzanine-Kapital vergeben das in ihren Büchern verbuchen...

Da ergibt sich die Problematik, ob es als Beteiligung oder als stinknormaler Kredit angesehen wird.

Da bei Mezzanine sich jedoch der Kapitalgeber nicht einmischt (einmischen soll) in die Unternehmensführung wäre meine Vermutung, dass solche Gelder als Kredite verbucht werden.

Grüßlinge, Gory

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Leben ist das, was passiert,
während du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
-----------------------------

Gorywynn
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.07.2004 13:04
Und in den Unternehmen werden die glaube ich genau da bilanziert, wo sie hingehören: Zwischen Eigen- und Fremdkapital, denn es wird ja entweder als nachrangiges Eigenkapital behandelt, oder als vorrangiges Fremdkapital...

Spannendes Thema, ohne Frage :-)
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2004 20:30
Genau dort bin ich am überlegen.

Ein Kollege hat mir die Aufgabe gestellt, dass ich mir mal Gedanken zu diesen Thema machen soll. Die Sinn des Mezzanine-Kapitals habe ich auch relativ schnell verstanden. Jetzt möchte ich nur noch wissen, welche Positionen betroffen sind, denn diese Antwort konnte ich meinen Kollegen nich geben, als er mich Mittwoch gefragt hat, was ich herausgefunden hatte.

Mal logisch betrachtet...

Wie könnten wir Banken es als Kreditvergabe buchen, wenn es im fremden Unternehmen unter eine EK-Position verbucht wird? Das widerspricht sich doch!?!

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herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2004 20:33 - Geaendert am: 29.07.2004 20:33
Nur mal so nebenbei:

"Mezzanine" kommt aus dem Italienischen und ist eine Zwischenetage, zwischen der Erdgeschoss (Eigenkapital) und dem Dachgeschoß (Fremdkapitel)...

*g*

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2004 20:41 - Geaendert am: 29.07.2004 21:13
Interessant ist auch, wie Mezzanine-Kapital (Kapital zwischen Eigen- und Fremdkapital, zu denen die Genussrechte zählen) bilanziert wird und die Erträge daraus steuerlich behandelt werden. Bilanztechnisch handelt es sich bei Genussrechten um Eigenkapital, das zwischen Eigen- und Fremdkapital (Mezzanin-Kapital) steht, daher auch der Name Ist es am Verlust beteiligt und wird es im Konkursfall nachrangig bedient, zählt es bei der Bilanzierung zum wirtschaftlichen Eigenkapital (WEK) und stärkt damit die Eigenfinanzierungskraft des Unternehmens. Steuerlich hingegen wird es wie Fremdkapital behandelt, so dass die Zinsen vor Steuern bezahlt (also als Betriebsausgaben geltend gemacht) werden dürfen. Das ist ein gewaltiger Vorteil gegenüber dem echten Eigenkapital, dessen Verzinsung Gewinnausschüttung genannt wird und die daher nach Ertragssteuern erfolgt.
Quelle:
http://www.symposion.de/erfolg/ek_15.htm
 

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