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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Frage zu VWL-Quotenkartell/Strukturkrisenkartell!?!
 
Julchen84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.06.2004 17:40
Hallo Leute!

Ich schreibe morgen VWL Arbeit. Heute kam vom Lehrer der Tipp, dass es in einer Aufgabe um Quoten- uns Strukturkrisenkartelle geht!
Was ist das?
In meinem Buch steht dazu nur:
Quotenkartell: Bei dieser Form von vertraglichen Absprachen wird der Absatz der Kartellmitglieder in Form von Kontingenten einheitlich organiesiert und festgelegt!
Strukturkrisenkartell:Abkommen der beteiligten Unternehmen eines Wirtschaftszweiges über eine planmäßige Anpassung der Kapazität an den Bedarf!

Kann mir jemand erläutern was das bedeutet?
Evtl. ein Beispiel nennen?

Liebe Grüße Julchen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.06.2004 18:23 - Geaendert am: 15.06.2004 18:31
nach Gabler Wirtschaftslexikon:

Quotenkartell ist ein Kartell, bei dem der Absatz einheitlich organisiert ist. Die Kontingentierung kann erfolgen: (1) als Auftragsverteilung: Sammlung der Bestellungen an einer zentralen Stelle, die sie nach vereinbartem Schlüssel (Quote) auf die Beteiligten umlegt; (2) als Angebotsverteilung: je nach Marktlage und Kapazität werden die anzubietenden oder zu verkaufenden Mengen reguliert. Verstößt gegen § 1 GWB (Kartellrecht in Deutschland).

Quotenkartell“ bedeutet, dass man Preisabsprachen flankiert durch Vereinbarungen darüber, welche Mengen („Quoten“ an der insgesamt am Markt absetzbaren Menge) von dem fraglichen Gut die einzelnen Kartellmitglieder auf den Markt bringen (und möglichst nicht überschreiten!) dürfen, damit der anvisierte Preis dort auch gehalten werden kann. Denn wenn „undisziplinierte“ Kartellmitglieder deutlich mehr von diesem Gut auf den Markt brächten als ihnen „erlaubt“, würde der Gutpreis ja sinken. Preiskartelle ohne gleichzeitiges Quotenkartell haben also - aus Sicht der „Kartellbrüder“ - wenig Sinn.


Strukturkrisenkartell ist ein Kartell, das im Falle eines auf einer nachhaltigen Änderung der Nachfrage beruhenden Absatzrückgangs zur Kapazitätsanpassung errichtet wird. Nach § 6 GWB gehören St. zu den Erlaubniskartellen (Kartellrecht in Deutschland).
Julchen84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.06.2004 17:52
Hallo!

Vielen lieben Dank für deine Hilfe!
Das war wirklich sehr lieb von dir und hat mir sehr weitergeholfen!!

Lg Julchen
 

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