Bausparvertrag |
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Verfasst am: 14.06.2004 11:01 |
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Hallo zusammen!
Einen Bausparvertrag kann ich doch jederzeit auflösen, nicht wahr?
Dann erhält man zwar keine Förderung, aber machbar ist es doch.
Muss man sich dann an Kündigungsfristen halten oder ist das von vertrag zu Vertrag unterschiedlich?
Gruß |
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Verfasst am: 14.06.2004 11:08 |
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Du kannst ihn dir gleich auszahlen lassen, dann fällt allerdings eine Gebühr an!
Glaub 1% vom angesparten Betrag...
Ansonsten 3 Monate Kündigungsfrist...
...bei vorzeitiger Auflösung kriegst natürlich auch keine Förderung... |
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Verfasst am: 14.06.2004 11:26 |
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Kenns nur von der Schäbisch Hall :
Kündigung innerhalb der Bindungsfrist 1% (Gebühr) vom Guthaben ansonsten 6 Monate Kündigungsfrist. |
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Verfasst am: 14.06.2004 13:16 |
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Bei uns (LBS) gibts meines Wissens nach eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten. Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan. |
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Verfasst am: 14.06.2004 14:25 |
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@ crazy-djoe
Aber hat die Mindestlaufzeit nicht was mit der Zuteilung zu tun!?
Man kann ja auch gleich eine Einmaleinzahlung von den jeweiligen 40 oder 50% machen. Aber dann kann ja der BSV nicht schon zwei Tage nach dem Abschluss zugeteilt werden.
Ich glaube bei der LBS ist es so:
wenn man sich das Guthaben vor Ablauf der Rückzahlungsfrist auszahlen lässt: Guthaben abzgl. 1%
nach der Rückzahlungsfrist ohne Abzug
Die Rückzahlungsfrist beträgt glaube ich 2 Monate zum Monatsende. |
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Verfasst am: 14.06.2004 14:45 |
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@sunny55
ja, das kann auch sein. ich weis es eben nicht zu 100%...
Meinst du mit der Rückzahlungsfrist die 18 Monate oder was?Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan. |
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Verfasst am: 14.06.2004 15:01 |
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@ crazy-djoe
Ich glaube die 18 Monate haben überhaupt nichts mit einer vorzeitigen Kündigung zu tun.
Du kannst heute einen Vertrag abschließen, 2 Monate später kündigen - und dann bekommst du zB. nach der Rückzahlungsfrist (von 2 Monaten zum Ende des Monats??)
dein Guthaben von zB. 100 EUR (wenn du 2 Monate 50 EUR gespart hast) zurück.
Oder du willst es innerhalb von 14 Tagen zurück, dann wird von deinen 100 EUR noch 1% abgezogen.
Die 18 Monate ist nur eins von drei Zuteilungskriterien:
- Mindestlaufzeit (18 Monate)
- Mindestanspargrad (40 oder 50%)
- Bewertungszahl von 204
PS: bin aber auch nicht gerade der LBS-Experte... |
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Verfasst am: 14.06.2004 15:08 |
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ja, du hast mich überzeugt.
das klingt am einleuchtendsten. |
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Verfasst am: 14.06.2004 15:27 |
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@ crazy-djoe
Schön, dass ich dich überzeugen konnte.
Ich hoffe nur, dass ich dir keinen Mist aufgetischt habe... :-) |
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Verfasst am: 14.06.2004 15:31 |
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Hallo,
es gibt eine Kündigungsfrist von drei bei der LBS.
Ich würde Kunden jedoch generell empfehlen, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern die Bausparsumme zu reduzieren, den Vertrag also zu reduzieren. So kommen sie, zumindestens bei der LBS, einen Monat schneller als ihr Geld. |
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Verfasst am: 14.06.2004 16:05 |
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§ 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens
(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von 6 Monaten nach Eingang seiner Kündigung folgt, verlangen.
aus den bausparbedingungen der lbs west. Wird sich nicht die Kündigungsfrist gehalten, wird ein Zinsausgleich von 0,6% monatlich berechnet. |
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Verfasst am: 20.07.2004 21:38 - Geaendert am: 20.07.2004 21:42 |
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Was ist dieser Zinsausgleich??? Kenn ich nicht, auch noch nie gehört...
@sunny.... hast schon recht :) auch wenn ich auch kein LBS-Experte bin, aber so müsste es stimmen...
Mfg der
Bremer . |
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Verfasst am: 21.07.2004 08:05 |
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@ sunny
stimmt, bei der lbs hat man eine kündigungsfrist von 2 monaten (auszahlung immer am ende des monats)
und nur wenn man sich den bv sofort auszahlen lässt, wird noch 1% gebühr vom guthaben abgezogen. |
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Verfasst am: 21.07.2004 08:59 |
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Wenn er 2 Monate 50 Euro also 100 EUR eingezahlt hat und hat zum beispiel eine BS von 10000, dann bekommt er nichts wieder, da am Anfang ja 1% an Abschlussgebühr berechnet wird. |
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Verfasst am: 21.07.2004 09:04 |
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@boersenguru
na es wird doch keiner ein bv abschließen und sofort kündigen. ausserdem hat er doch nach abschluß 14 tage widerrufsrecht und mußte deswegen keine abschlußgebühr bezahlen!
aber ansonst stimmts...wäre bestimmt "intressant" das den kd. zuerklären! |
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Verfasst am: 21.07.2004 09:06 |
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Na es sind schon die tollsten sachen passiert bei uns...also solche leute gibt es...die dann nach 2-3 wochen ankommen und direkt kündigen und sich dann wundern, warum die kein Geld bekommen |
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Verfasst am: 21.07.2004 09:20 |
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mh, gibt echt komische leute! zumal man ihn ja sagt, das eine abschlußgebühr fällig wird. |
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Verfasst am: 13.01.2005 11:43 |
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Hallo, hab dazu noch ne kleine Frage.
Ich hab schon 3 mal eingezahlt also 3mal je 43 Euro.
Den Kredit hab ich auf den MinimalWert eingestellt ich glaube das waren 10000 insgesamt (mit dem eingezahlten Geld)
Jetzt will ich den Vertrag aber Kündigen, weil es doch nichts für mich ist. Wie viel müsste ich den für den Abschluss genau zahlen.
1% von den 10000
1% von dem was ich eingezahlt habe
oder doch noch irgendwie anders? |
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Verfasst am: 13.01.2005 11:50 |
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1 % der Bausparsumme also von 10000. Das sind 100 EUR...du hast bis jetzt 129 EUR eingezahlt.... |
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