Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 38
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

ZP Herbst 2000 Aufgabe 56 [Zinsrechnung]
 
Muffin
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.09.2002 11:25
Ich dreh geichmal wieder durch, weil nichts so klappt wie ich es gern hätte!!!!!!!!!grrrreeeeee!!!

Also ich versteh das Ergebnis nicht ich hab einfach immer 10Pf mehr raus.

Also der Kunde legt 200.000,- Festgeld für 30 Tage an

200.000,-*3*30/100*360=500,- DM Zinsen für 30 Tage Festgeld

Dann wird das Geld incl. Zinsen zur Sichteinlage bis 25. Sept.
Da das Geld bis zum 15. September als Festgeld angelegt war bekommt der Kunde die Restlichen 10 Tage bis zum 25. Sept mit 0,5% verzinst (Sichteilage)
200.500,-*0,5*10/360*100=27,85

Jetzt muss ich als Bank jedoch noch ZAST und SOLI einbehalten da der Kunde keinen Freisteller hat.
ZAST 30% SOLI5,5%(Berechnungsbasis für SOLI ist ZAST oder??)

Also das ware zusammen 500,- DM + 27,85 DM Zinsen =527,85 DM

527,85 *30/100=158,355 das wäre bei mir ZAST
158,355*5,5/10=8,709525

Zusammen =167,04453 oder

Bitte um Hilfe-->Danke
Merton20
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.09.2002 11:28
easy going. ZAST wird nur berechnet, wenn die Verzinsung mehr als 1 % beträgt
targokai
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.09.2002 15:20
Ist das mit den 1% definitiv, hab dazu nichts gefunden!
karo78
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.09.2002 16:40 - Geaendert am: 24.09.2002 16:40
"... Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn ... es sich um Kapitalerträge aus Sichteinlagen handelt, für die kein höherer Zins oder Bonus als 1 von Hundert gezahlt wird, ..."

EStG § 43 Abs. 1 Nr. 7 b)
lucky_81
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.09.2002 00:01
Hey Muffin!

Bist du mittlerweile auf die richtige Lösung gekommen?

Also mit den 500EUR für das Festgeld versteh ich ja auch noch. Dann muss man ja 200500 EUR mit 0,5% weiterverzinsen, das sind dann 27,85 EUR auch OK, ist ja auch egal für die ZAST , seh ich auch noch ein.

Das heißt doch man muss nur die 500 EUR beachten:
30% von 500 EUR sind 150EUR.
Soli 8,25 und schwups komm ich doch selber auf 158,25EUR...

Jetzt hab ichs mir selbst beantwortet...;)

Vielleicht hilfts dir auch noch...
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse