Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 24
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Abretung von Guthaben bei KI‘s
 
-Chrissi-
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.06.2004 16:06
Hallo,

ist eine Abtretung von Guthaben bei anderen Kreditinstituten mit einer Verpfändung von Guthaben gleichzustellen?

Falls nicht, worin liegt der Unterschied???

Habt ihr eine Idee, wo ich Material darüber bekommen kann, denn ich soll darüber referieren.

LG
Chrissi
__spksk__
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.06.2004 16:18
Hallo!
Soweit ich weiß ist es wie folgt:

Abgetreten werden z.B. Bausparguthaben! Das Guthaben befindet sich weiterhin bei der Bausparkasse! wir der Schuldner zahlungsunfähig, wird das Guthaben an den Forderungsgläubiger ausbezahlt! (Bei Abtretung von BSG gehen staatl.Prämien verloren, oder?)

Verpfändet wird z. B. das Sparbuch!´Das GHist bei dem Sicherungsnehmer, es wird gesperrt!

Eine Abtretung von Forderungen an die Bank, die die Verbindlichkeit hat, dass heißt tritt der Kunde A sein Sparguthaben bei der Bank Y an die Bank Y selbst ab, hebt sich das ganze auf und die Forderug geht verloren!

Viele Grüße
Sandra
JoeB
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.06.2004 18:04
Hallo @Chrissi,

der Unterschied ist der:

Eine Abtretung bewirkt, dass die Bank Gläubiger des Guthabens wird.
Da zur Absicherung von Darlehen / KK-Krediten Guthaben bei der eigenen Bank herangezogen werden können, werden diese Guthaben verpfändet. Gläubiger ist weiterhin der Kontoinhaber.

EIN KREDITINSTITUT KANN NIEMALS GLÄUBIGER UND SCHULDNER AN DERSELBEN SACHE GLEICHZEITIG SEIN !!!!

Einen guten Überblick verschafft dir da das Buch "Bankbetriebslehre" des Autors Grill.

Gruß

JoeB
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse