Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 39
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Mietkaution??? wichtig!!!
 
KaJa
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.05.2004 11:39
Also ich schreibe am Montag BBL und es ist so scheissenviel aber egal

Wir sollen uns besonders die Mietkautionskontan anschauen und dabei darauf ahcten wer der Drittschuldner ist.

Ist das beim Mietaval das KI oder wie sehe ich das??? Beim Mietkautionskto gibt es doch eigentlich keinen Drittschuldner oder????

DANKE
Sternchen1184
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.05.2004 12:00
1. Möglichkeit: Mietkautionskonto auf den namen des vermieters

Mieter: wirtschaftl. berechtigter
vermieter: kontoinhaber
KI: führt offenes treuhandkonto

2. Möglichkeit: Mietkautionskonto auf den namen des mieters

vermieter: pfandgläubiger ( hat ein bedingtes verwertungsrecht!!!! )

mieter: kontoinhaber/ Gläubiger des sparbuchs
KI: führt konto

3. möglichkeit: mietaval

mieter: kreditnehmer
KI: bürge
vermieter: begünstigter

beim mietaval ist auch ncoh auf das innen- und außenverhältnis zu achten!
hoffe, ich konnte dir helfen- wenn du noch fragen hast- dann meld dich:o)

gruß
*sternchen1184*
KaJa
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.05.2004 12:08
ja klar das ist mir alles klar und habe ich auch so gelernt nur laut unserem Referndar sollen wir uns nur auf die Frage einstellen wer der Drittschuldner ist. Vielleicht ist die Frage auch zu dumm aber ich würde mir da echt einen abrechen! Die fRag würde mich irgendwie evrwirren
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.05.2004 15:19
Drittschuldner is eigentlich immer die Bank.
Denn sie ist dem Vermieter dann verpflichtet auszuzahlen wenn er Ansprüche geltend macht.

Einmal in Form eines Avals.
Aber bei den anderen beiden Arten besitzt der Vermieter das Sparbuch und hat das Recht auf Auszahlung des Guthaben um Ansprüche zu begleichen.

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse