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Forenübersicht >> Kontoführung

Zahlungsverkehr der Eltern über Konto von Kind
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ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2004 08:48
Guten Morgen!

Ich benötige mal eure Hilfe!
ich habe einen Firmenkunden der mehrere Pfändungs-und Überweisungsbeschlüsse hat, und dessen Konto an die Rechtsabteilung weitergegeben wurde!!!
Nun wickelt der Kunde seinen gesamten Zahlungsverkehr über das kostenlose Jugendgiro seiner Tochter ab!!!!
(Auslandsschecks, Überweisungen etc...)
Ich habe mich dann bei uns in der Rechtsabteilung wegen der Schließung des Kontos erkundigt, da ich mir sicher war, daß ich das Konto aufgrund der Kontoführung auflösen kann!!!
Dort wurde mir gesagt, daß es keine Chance gibt, daß Konto aufzulösen!!!
Das kann doch nicht sein oder, sonst könnten ja alle Leute Ihre Konten über Ihre minderjährigen Kinder führen und würden keinerlei Gebühren zahlen!!!
Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall oder kennt jemand die genaue Rechtslage???

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen

Jenny1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 09:03
Also manche Kunden nehmen sich sehr viel raus! Es ist wirklich schrecklich, dass wir dagegen nichts tun können.
Ich hatte nur mal den Fall, dass sich der Kunde mit der Pfändung an seine Freundin gewendet hat und von dort aus seine Bankgeschäfte erledigt hat! Okay, da zahlt ja auch die Freundin die Gebühren.
Ich denke, dass ihr da nichts dran machen könnt!

Man muss sich mal vorstellen, wenn wir als Bankangestellte, die Überweisungen etc. von unseren Eltern oder Bekannten von unseren Konten aus laufen lassen würde!

Ich will gar nicht wissen, was wir für einen Ärger bekommen würden!

Wünsch dir trotzdem viel Glück!

liebe Grüße Jenny

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2004 09:05
Das machen bei uns auch viele Kunden
soweit das Konto wegen einer Pfändung gesperrt ist.
Wenn sie Geld bekommen, dann wird es direkt auf das Konto des Kindes überwiesen und von daaus werden dann die ganzen Sachen getätigt.
Uns sind da auch die Hände gebunden...
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 09:15
@Jenny

Du hast wie immer mal wieder Recht!*lol*

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2004 10:11
Ich hab mal mit meinem Filialleiter darüber gesprochen. Er hat so einen Fall zum Glück noch nicht erlebt. Aber er meinte, dass es bei uns kein Problem wäre, das Konto des Kindes sofort zu kündigen, da die Eltern ja wissentlich gegen das GWG und die AO verstoßen.
Ich verstehe nicht, warum ihr da nichts ausrichten könnt, denn das ist doch eine echte Schweinerei, was manche da treiben.
josi02
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 10:26
ich habe waage in erinnerung, das es das bei uns auch mal gab und bin auch der meinug, das mann dem ganzen ein ende machen kann. wenn man das ganze nachweisen kann
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 10:59
Ist es nicht eigentlich so, dass auf einem konto nur eingänge sein können bzw dürfen, die für den kontoinhaber sind?

es gibt doch auch regelmäßig probleme mit eheleuten, bei denen das konto kein gemeinschaftskonto ist und trotzdem von beiden partnern geldeingänge vorhanden sind, oder?

weil es doch so geregelt ist, dass nur eingänge auf den namen des kontoinhabers laufen müssen..............
das lernt man doch auch in der schule!!!!!!


solche fälle fallen aber meistens esrt auf, wenn eine stichprobe genau diesen fall trifft....

wenn ihr aber schon einen konkreten verdacht habt, dann sagt doch einfach in der entsprechenden abteilung bescheid, dann picken die sich den schon, denn

ES IST NICHT RECHTENS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 11:30
Ergänzung:

Zumindest ist es bei uns so, dass wir den entsprechenden Verdachtsfall nur melden brauchen, dann wird die Abteilung das umgehend prüfen!

Es ist aber auch oft so, dass nur Fälle geprüft werden, bei denen die Bank den "Schaden" trägt....

Bei einem Umgehen einer Pfändung tragen wir diesen ja nicht, sondern der entsprechende Gläubiger!
Deswegen kann es sein, dass solche Fälle die Banken teilweise nicht interessieren!

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2004 11:32 - Geaendert am: 29.04.2004 11:37
@RWO

Ich bin ja FKB und habe bereits in der Rechtsabteilung Bescheid gegeben!!!
Meiner Meinung nach ist das auch ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Kontenwahrheit und Kontenklarheit!!!
Aber ich habe so das Gefühl, daß das unsere Jungs von der Rechtsabteilung nicht wirklich interessiert!!!
Und ich darf mich jetzt mit dem Kunden rumärgern!!!
Ganz toll!!!

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen

RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 11:46
@ Ironbuegeleisen

Genau das meinte ich mit "solange die bank den schaden nicht tragen muss ist denen das egal....."

ABER WEHE DENEN SCHULDET JEMAND AUCH NUR EINEN CENT!!!!!!!!!!!!!*patsch*

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2004 12:09
@iron
war grad mal kurz oben in der rechtsabteilung und hab denen das geschildert. es ist absolut nicht rechtens was dort getan wird. du hast folgende möglichkeiten, entweder die geschäfte die dort über das konto getätigt werden nicht unterstützen, also überweisungen, schecks etc. nicht annehmen, oder im schlimmsten fall das konto wegen missbrauchs auflösen. das ist über die rechtsabteilung möglich und zulässig. natürlich hat die tochter dann wieder die möglichkeit ein konto zu eröffnen, aber immer nur im sinne des taschengeldparagraphen.
hoff das hat dir geholfen
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2004 12:10
da gibts ja nuir 2 möglichkeiten entweder kto auflösen , oder den kerl zum gespräch bitten und mit dem fleischklopfer (das ist der holzhammer mit den zacken) 10 schläge auf die nackte eichel ....
aber mandy hat schon recht von wegen gwg und ao

jetzt lecker essen, und dann fahr ich mal gemütliich zur sparkassen
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 12:23
@Plas

Manchmal bist du ein totales Ekel....
Solche Vorschläge haben hier nichts zu suchen!*g*
Und ein Fresssack bist du auch..........

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nine2105
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2004 12:28
also ich habe auch mal bei mir in der gs nachgefragt.also meine kollegin,die mal in der rechtsabteilung war,meint dass man da nichts machen kann,wenn die eltern verfügungsberechtigt sind,was ja der fall sein sollte.

aber ich persönlich denke,dass man da was machen muss.sonst haben doch pfändungen gar keinen sinn mehr.
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2004 12:33
@rwo: stimmt nicht, dass der plas ein fresssack ist! jetzt muss ich ihn aber in schutz nehmen!!!!!!
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2004 12:37
er trinkt lieber hab ich das gefühl,....
aber für solche fälle gibt es ja in der bank immer eine suchtberatung
*g*
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 12:51
*hihi*

Eure Kommentare passen jetzt aber nicht zum Thema*wegdreh*
Bleiben wir mal sachlich...*lol*

Die VB hat nichts damit zu tun, denn auch ist es so, dass Ehel. eine gegenseitige VB haben und trotzdem dürfen keine Eingänge auf den Namen des VB eingehen.er darf lediglich verfügen und Bareinzahlungen vornehmen......

Das hat doch sonst alles auch steuerrechtliche Aspekte.......
Ich kann es nur wiederholen

DAS IST ALLES WIDERRECHTLICH!!!!!!!!!!!!!!

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Sanco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 16:44
Hallo!

Ich habe da auch so ein paar Fälle...steht denn im Feld Kontoinhaber das Kind oder ein Elternteil?
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 16:50
Ich denke nicht, dass es einen Fall gibt, in dem das Elternteil vorher noch schnell das Konto umschreiben lässt, denn dann würde ja die Gefahr bestehen, dass es auffällt!

Und bei Eröffnung des Kontos denke ich auch nicht, dass da schon jemand erahnt hat, dass einmal eine Pfändung kommt, wegen der man zu solchen Maßnahmen greifen muss/will.....

Es sei denn, das Konto wurde dazu eröffnet.

Aber welcher Berater oder Kontoeröffner guckt dann nicht schief oder fragt nach warum das Konto so bezeichnet werden soll?!

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Sanco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2004 16:54
noch dazu....

Wenn im Feld Auftraggeber bzw. Empfänger ein Elternteil drin steht schreiben wir den Kunden kurz an, dass das Zahlungseingänge für abweichend wirtschaftlich Berechtigte in Zukunft zurückgebucht werden und im Wiederholungsfall wir sogar gesetzlich dazu verpflichtet sind die Geschäftsverbindung zu beenden.
So gehen wir da dran. Jedoch buchen wir das Geld dann auf das gepfändete Konto.

Schönen Tag noch
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