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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Nachlassfall
 
cb2frfx
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.04.2004 15:07
Hallo Leute. Kann mir einer von euch sagen, ob Und-Konten bei einem Sterbefall, bei der Sterbefallmeldung mit angegeben werden müssen ???
Meiner Meinung nach Ja. Aber in einer Prüfung auf der Grundmann Seite ist die Lösung als falsch angegeben. Was sagt ihr dazu ???

Gruß
Steffi
Cicek
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2004 15:09
ja die müssen auch angegeben werden
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2004 15:11
richtig, und-konten müssen mit angegeben werden!!

keine ahnung warum die lösung falsch ist, aber das passiert den besten büchern mal.

eze
Resal
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.04.2004 15:19
Hallo!!

Gemeinschaftskonten müssen bei der Meldung an das ZFA berücksichtigt werden. Auf alle Fälle!!!

MfG Resal
 

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