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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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WANTED!!! Neue Regelungen GWG
 
Karltheodor
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2004 16:00
Huhuuuu.....
Bin voll im Lernstress und jetzt hab ich auch noch so nebenher erfahren, dass es neue Regelungen bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gibt!
Habe ghört, dass es nicht mehr so ist, dass wenn das Gut im 2. halbjahr angeschafft wurde, dass es dann am Jahresende auch nur zur Hälfte abgeschrieben wird.
Aber was wird dann damit gemacht? Vollabschreibung, egal wann es angeschafft wurde???
Sind die Beträge 60 € und 410 € netto denn wenigstens geblieben?
Sonst noch Änderungen?

Vielen Dank, und alles alles Gute bei der Prüfung
(in 1 1/2 Wochen aaaaaah)

Liebe grüße,
Laurathesun
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2004 17:43
Gesetzestext zu monatsgenauer Abschreibung

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.


Gesetzestext zur degressiven Abschreibung

Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Hundertsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Hundertsatz darf höchstens das Doppelte des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Hundertsatzes betragen und 20 vom Hundert nicht übersteigen.


Gesetzestext zu GWG

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 oder 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 oder 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen.
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2004 19:13
moment mal..bisher war es doch so..dass alle GWG‘s bis 60 € als Betriebsausgaben geltend gemacht werden konnten..und GWG‘s bis 410 (ohne Umst) durften im selben Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden..

in dem Gesetztestext hört sich dass jetzt so an, als ob man ALLE GWG‘s bis 410 € jetzt quasi als Betriebsausgaben ansieht und gleich als Aufwand bucht..

hab ich das richtig verstanden?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2004 19:28
Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG)

Höchstbetrag: 410 Euro (bis 31.12.2001: 800 DM).

ausschließlich Mehrwertsteuer bei Unternehmern, unabhängig von der Berechtigung zum Vorsteuerabzug;
ausschließlich Mehrwertsteuer bei Arbeitnehmern (R 44 S. 1 LStR).

(§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG; R 40 Abs. 2 EStR)
Die Aufnahme in das besondere Verzeichnis ist nicht nötig bis zu einem Betrag von 60 Euro (bis 31.12.2001: 100 DM)
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2004 19:33
ok..also hat sich da doch nichts geändert..
hört sich in dem text aber wie irgendwie anders an..

danke!
Karltheodor
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2004 21:40
Sorry, aber mir hilft das immer noch nicht weiter..
Kann mir das jemand mal auf "deutsch" erklären :-)
Vielleicht Azubi-Sprache???
DANKE!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2004 22:23 - Geaendert am: 30.04.2004 16:27
Ein Unternehmen kauft
im Fall 1 40 Bürostühle zu je 50 € plus MSt
im Fall 2 40 Bürostühle zu je 400 € plus MSt
im Fall 3 40 Bürosessel zu je 500 € plus MSt

Lösung
Fall1: Die Bürstühle können sofort als Aufwand gebucht werden.
Fall2: Die Bürostühle müssen als GWG erfasst werden und können am Jahresende sofort abgeschrieben werden.
Fall3: Die Anschaffungskosten der Bürosessel müssen auf die Nutzungsdauer verteilt werden, indem man Abschreibungen vornimmt. Im Jahr der Anschaffung wird die Abschreibung monatsgenau errechnet.
Karltheodor
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.04.2004 13:22
Viiielen Dank!
Und wenn Sie mir jetzt auch noch sagen, WIE man monatsgenau abschreibt, dann sind Sie der Beste! *ggg*
DANKE
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.04.2004 15:53 - Geaendert am: 26.04.2004 15:58
@LauraTheSun

Du hast einen Schrank am 01.08.2004 gekauft, für 600€; die Nutzungsdauer betrage 3 Jahre (=36 Monate).
Im Jahre 2004 gilt:
5/12*1/3*600€ =83,33€ (5 Monate)
Im Jahre 2005 gilt:
1/3*600€=200€ (12 Monate)
Im Jahre 2006 gilt:
1/3*600€=200€ (12 Monate)
Im Jahre 2007 gilt:
7/12*1/3*600€=116,67€ (7 Monate)

Probe:
83,33+200+200+116,67=600€
5+12+12+7=36 Monate

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
-----------------------------

RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.04.2004 16:07
Hier ist ja schlimmer als beim abi!*lol*

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

JnG
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.04.2004 15:48 - Geaendert am: 01.05.2004 15:04
Was ist, wenn das gute Stück 464,--EUR kostst, also 400,-- netto und damit GWG ist, es aber zur Erstellung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen benutzt wird.

GWG, voll abschreiben am Jahresende -- ja.
Aber die 464,-- oder nur die 400,-- EUR ???

Eigentlich sollte es ja einen Unterschied machen, auch bei GWG, ob es voll umsatzsteuerfreie Geschäfte oder eben, s.o., umsatzsteuerpflichtige sind, mh!?!

MfG ;)
Karltheodor
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.04.2004 16:15
Also erst mal DANKE für eure Hilfe und das tolle Beispiel!

Mit dem GWG müsste das so sein:
also, die 410 € ist die Netto-Grenze, Brutto-Grenze 475,60 €
d.h. wenn ich das richtig verstanden hab, dann wäre es GWG und somit voll abzuschreiben!

AN ALLE:
alles Gute und gaaaaanz viel Glück für die Prüfung!
 

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