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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Wie beurteilt Ihr folgende Situation?
 
Laokoon
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.04.2004 18:49 - Geaendert am: 23.04.2004 18:06
Im Mai findet die Hauptversammlung einer Ag in Köln statt.

Unter Punkt 4 ist eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat vorgesehen.

Herr G.E bis zum 31.12.2003 Vorstandsmitglied dieser Ag soll in den Aufsichtsrat gewählt werden (mit Wirkung zum 1. Juni).
Der Aufsichtsrat beseht aus 6 Personen.

Das ist rechtlich ja soweit Ok und gang und gebe in vielen Unternehmungen, aber im Genossenschaftlichen Bereich ist es Z.b nicht möglich und das leuchtet auch ein, da der Aufsichtsrat den Vorstand zu kontrollieren hat.

Meiner Meinung nach ist das auch gut so, auch wenn die Ag ja anders als die eG ist.

Man kennt ja niemanden persönlich und ich würde in diesem Fall mit Nein stimmen. Wie steht Ihr dazu?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2004 19:01
Es ist leider üblich, dass ausgediente Vorstandsmitglieder für den Aufsichtsrat aufgestellt werden.

Vorteil: Er kennt die AG recht gut und kann gut kontrollieren.
Nachteil: Es entstehen Seilschaften
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.04.2004 17:33
Könnte das die QSC Ag sein?

Ich finde diese gängige Praxis nicht Ok!
Wenn ich viele Aktien dieser Firma hätte, so das meine Stimme auch gewicht hat, würde ich bei der Hauptversammlung mit NEIN abstimmen lassen!!
Besonders bei der kleinen Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat sollte nicht unbedingt ein ehemaliges Vorstandsmitglied diese Aufgaben mit übernehmen.
Leider ist es in vielen Ag`s so, dass Vorstände wenn sie z.B ein entsprechendes Alter erreicht haben in den Aufsichtsrat wechseln.
Gerade jetzt ist es umso wichtiger, dass die Aktionäre wieder Vertrauen in Aktien (besonders im Bereich der neuen Medien) fassen.
Das ist in diesem Fall nicht 100% gegeben, wenn ein ehemaliges Vorstandsmitglied mit 5 anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates jetzt seine ehemaligen Kollegen überprüfen muss und über wichtige Entscheidungen des Vorstandes abzustimmen hat.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.04.2004 17:40
...mir stinkt sowas auch....!!!!!!
Laokoon
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.04.2004 18:07
Ja, das ist die QSC Ag.
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.04.2004 18:16
Dann ist
Herr G.E = Gerd Eickers !

Ausserdem noch im Aufsichtsrat der microShareAG, Dortmund und der MVC AG, Frankfurt und Mitglied im Beirat der GTT GmbH, Duisburg.
Laokoon
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.04.2004 18:27
genau!
Es geht ja noch weiter unter Punkt 5 :

Erneuerung und Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien.
...
Der Vorstand wird ermächtigt, bla bla bla...
eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräussern.
zB:
Als Gegenleistung an 3. im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen.

Und rat mal wer bestimmen darf, dass der Vorstand von den vorbezeichneten Ermächtigungen nur mit seiner Zustimmung Gebrauch machen darf?
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.04.2004 18:35
Hmm
der Aufsichtsrat *gg* und da sitzt ja das ehemalige Vorstandsmitglied Eickers *lol*!

Nein, Spass beiseite den Erwerb eigener Aktien sehe ich nicht als negativ an und wir wollen der Firma nichts schlechtes Unterstellen.
Die Aktien haben sich gut berappelt und die Firma war clever zu Rationalisieren, sie hat Personal entlassen und es durch viele Anstrengungen geschafft den Jahresfehlbetrag von 2002 fast zu halbieren.
Wenn das so weiter geht schreibt sie 2004/2005 wieder schwarze Zahlen
und die Aktie hat denk ich mal auch noch potenzial nach oben.
 

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