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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

winter 2000/01 EWB
 
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.04.2004 11:43
hallo..ich hab jetzt auch mal angefangen zu lernen..und bin gleich auf ein Prob gestossen..*hilfe* :-)

zur Aufgabe:

Angaben:

durchschnittliches risikobehaftetes Kreditvolumen der letzten 5 Bilanzstichtage: 360 Mio

durchschn. maßgebl. Fordausfall (last 5 years) 2,7 Mio

bestehende unverst. PWB: 2 Mio

gebildete EWB zum 31.12.1999 : 5 Mio

Höhe der KK-Ford an Kunden zum 31.12.1999: 398 Mio
davon - Ford an öffentlich rechtl. Körperschaften: 20 Mio
- Einzelwertberichtigte Ford: 10 Mio
------------------------------------------------------------------------------

PWB-satz hab ich richtig ausgerechnet: 0.75 %
neue PWB is dann 2,76 Mio

ERMITTELN SIE DEN BETRAG (in Mio ), MIT DEM DIE BANK DIE KK-FORDERUNGEN AN KUNDEN IN IHRER ZU VERÖFFENTLICHEN BILANZ AUSWEIST.

Ergebnis: 390,24 Mio..

ich hatte raus 385,24 Mio..

muss ich die gebildete EWB wieder dazurechnen?? WARUM?

danke für eure Hilfe..
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.04.2004 12:41
Ist es nicht so, dass wenn wir eine EWB bilden, diese intern bilden?!?
Sprich, dass der Debitor zunächst nicht weiß, dass wir eine EWB bezgl. den Forderungen gegenüber ihn gebildet haben. Auf dem KundenKK bleibt die Forderung gegenüber unseren Debitoren so lange stehen, bis wir jene Forderung abschreiben.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.04.2004 12:43
EWBs werden doch bei zweifelhaften Forderungen gebildet und bei uneinbriglichen Forderungen wird doch abgeschrieben...

Oder?

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.04.2004 13:55
@herr frank..
ja, wir bilden die EWB intern..also sie erscheint nicht in der Bilanz...wir rechnen mit dem Ausfall..aber der Ausfall muss nicht passieren..es kann noch Geld vom Kunden kommen.

und ja..EWB werden nur bei zweifelhaften Forderungen gebildet...

meine Frage war nur..ob und wenn ja wieso ich die gebildeten EWB aus dem Beispiel wieder dazurechnen muss...(damit ich auf die Lösung der IHK komme)..ich hatte gerechnet..398 - 2,76 - 10

ist es, weil...ah moment mal...ich sehe gerade..die 10 Mio..die sind schon einzelwertberichtigt...heisst das..sie sind schon abgeschrieben?? man erwartet keinen Eingang mehr?..
dann würde ich verstehen..wie sich das Ergebnis zusammensetzt...

dann muss ich die 10 unberücksichtigt lassen und rechne
398 - 2,76 (PWB) - 5 (gebildete EWB)..oder?
klingt irgendwie sinnig..
 

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