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Auszahlungen aus Mietkautionen
 
Swen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.03.2004 19:24
Hallo,

bei der Prüfungsvorbereitung bin ich noch auf eine Frage in Mietkautinssachen gestoßen die mir bis jetzt keiner eindeutig beantworten konnte.

1. Bei einer Mietkaution auf den Mieter, hat doch der Mieter das recht die angefallenen Zinsen, nach Gutschrift sich auszahlen zu lassen. Oder lieg ich da falsch?

2. Bei einer Mietkaution auf den Vermieter, hat der Vermieter doch die Möglichkeit auf das Guthaben grundsätzlich jederzeit zu zugreifen. Er verwaltet es Treuhänderisch. Ist das so Korrekt beschrieben?

Danke für eure Hilfestellungen!!!
pinto
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.03.2004 19:27
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube i.d.R. werden die anfallenden Zinsen auf den Mietkautionsbetrag draufgeschlagen, da es ja eigentlich Geld des Mieters ist.
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.03.2004 20:25
Wird die Mietkaution als offenes Treuhandkonto vom Vermieter eröffnet hat der Vermieter das Buch - sonst könnte der Mieter ja ohne weiteres alles abheben. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit und stehen nach Ablauf dem Mieter zu.
Bei einer Verpfändungsvereinbarung muss der Mieter idR von der Bank benachritigt werden und erst nach 4 Wochen wird an den Vermieter ausgezahlt - die Zeit hat der Mieter um zu klären was vorgefallen ist! Aber nach Ablauf prüft die Bank nicht mehr, ob die Auszahlung berechtigt ist!!
HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2004 22:09
wenn du unter google als Suchbegriff "Mietkautionskonto" eingibst bekommst du eigentlich recht gute Seiten angezeigt.

z.B. auf der Homepage der Naspa kannst du dich schön über das Mietkautionskonto informieren.

http://www.naspa.de/08_jungeleute/08_9_mietkaution.php

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Legende ohne Ende

--- EISERN UNION !!! ---
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http://www.henkris.de
mailto:bankazubi@henkris.de

TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.03.2004 10:10
Alles korrekt oben.
Etz komm ich wieder mit meinem Einwurf aus der Praxis.
in der Regel sollte man ein Mietkautionskonto auf den Mieter anlegen und das buch dem Vermieter aushändigen.
da das guthaben dem mieter gehört hat auch er das anrecht auf die zinsen.
Die variante das der Vermiter da geld treuhänderisch verwaltet hat weniger aufwand nach sich (da ein formular weniger ausgefüllt werden muss) deswegen is es in der praxis oft auch beliebter

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Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2004 16:43
@thegrosser

deinem Einwand stimme ich zu,
aber auch aufgrund zusätzlichen Gründen:

Wenn das Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters läuft, haben wir keinen Aufwand den wirtschaftlich berechtigten zu erfragen und diesen in unsere Systeme einzumelden.
Zum zweiten kann für die Zinsen ein Freistellungsauftrag gestellt werden, was für das Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters nicht möglich ist.
und zum dritten entfällt für den Vermieter die Pflicht dem Mieter die Zinsen zu bescheinigen.

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Robby-Robbe
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.05.2004 13:12
@ sunny

Stimmt es wirklich, dass der Mieter da jederzeit an das Geld dran kann? Er braucht doch die Zustimmung des Vermieters, dass das Konto aufgelöst werden kann oder irre ich mich da?

Schließlich wird das Guthaben ja als Sicherheit verwendet und ist entsprechend sperren zu lassen oder?

So kenne ich das zumindest, eine kurze Rückantwort wäre gut.

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Am Wochenende immer 2 m² Regenwald zu retten kann ganz schön knülle machen.

Sauft für den Regenwald !!


Robby

 

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