Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 37
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Frage zur JAV
 
Bankier
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.03.2004 22:33
Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage zur JAV, und zwar wer als Arbeitnehmer oder Auszubildener wahlberechitigt ist.Damit meine ich wer die Leute wählen kann die auf der Liste aufgestellt sind!!

Ist das das passive Wahlrecht????

Meiner Meinung nach dürfen wählen:
-ALLE Arbeitnehmer unter 18 und
-ALLE Auszubildenen die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Stimmt das so????

Irritiert bin, da ich in der Abschlusprüfung vom Herbst 1999 ein anderes Ergebniss rasukriege, als es oben sein müsste,

und

da im Buch Prüfungspraxis Bankkaufmann/Bankkaufrau Auflage 2002/2003 in der Aufgabe 18 im Arbeits u Sozialrecht bei Fragestellung ab 36 rauskommt!!!

Ich hätte 40 rausbekommen, da ich noch 4 fünfunzwanzigjährige Angestellte mit einbezogen hätte, da sie nach § 61 (2) das 25. Lebensjahr ja noch nicht überschritten haben!!!

Würde mich über Klärung des Sachverhaltes und Hilfe freuen

mfg der Bankier
MW1982
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.03.2004 23:46
Zitat:

"Ich hätte 40 rausbekommen, da ich noch 4 fünfunzwanzigjährige Angestellte mit einbezogen hätte, da sie nach § 61 (2) das 25. Lebensjahr ja noch nicht überschritten haben!!!"

Damit nennst du deinen Fehler schon selbst!
Die vier 25jährigen gehören nicht mehr dazu, da sie das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben und sich schon im 26. Lebensjahr befinden ( vergleiche: "Minderjährig ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.") ;-)

So, ich mach mich dann mal in die Heia.
Gute Nacht und schönes WE @ all.
Bankier
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.03.2004 00:31
hi,

jup danke!!PERFEKT und hut ab:-))

mfg Bankier
pinto
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.03.2004 10:45
ausserdem waren es wir du geschrieben hast Angestellte und keine Azubis
FullMoon
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.03.2004 11:39 - Geaendert am: 29.03.2004 11:40
Nur ein kurzes Add zu Pinto:

Der Status eines Mitarbeiters - also ob Azubi oder Angestellter - spielt bei der Berechtigung zur JAV keine Rolle. Lediglich das Alter ist das entscheidende Auswahlkriterium...! Von daher...

Bier ohne Alkohol ist wie Fahrrad fahren ohne Sattel!

Zoidberg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.03.2004 13:41
Mahlzeit!

Wie ist das eigentlich, wenn heute jemand zur JAv gewählt wird, der Arbeitsvertrag des betreffenden aber nur bis zum 31.12.2004 läuft?
Muss derjenige dann weiter übernommen werden, oder wird der dann ganz normal ausgestellt??
Kennt sich da jemand von Euch aus??
Darf man den dann überhaupt zur Wahl aufstellen??

Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.03.2004 15:42
Also aufstellen lassen kann sich jeder und laut Gesetz muss man dann auch übernommen werden... Und dann hat man Kündigunsschutz bis einem Jahr nach Austreten aus der JAV. Ist scheinbar sehr interessant für Leute, die nicht übernommen werden sollen... Aber ich sag mal so, zum Einen musst du überhaupt in die JAV gewählt werden, damit das gilt, zum anderen kann der Betrieb letztendlich ja immer noch sagen, wenn sie dich auf jeden Fall loswerden wollen, sie hätten nur noch eine Stelle in Timbuktu oder sonstwo frei, wenn du die nicht annimmst, bist du zu unflexibel für den Betrieb und dann können die dich auch rausschmeißen, da hilft die JAV auch nicht viel....
MasterLuc
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.03.2004 16:32
Also ich bin JAV-Sprecher und was man dir da sagt ist nicht ganz richtig!!!!! Es dürfen sich nur Azubis und Mitarbeiter bis
25 Jahre aufstellen lassen! Dein Kdg-Schutz gilt für 2 Jahre, also während Deiner Amtszeit als JAV-Sprecher/ Mitglied!!!!
Viele Grüße

Der Master
Zoidberg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.03.2004 17:02
Danke erst mal, aber, das mit dem Kündigungsschutz war mir schon klar. Es geht mir meht um folgendes: der Kollege hat einen Befristeten Vertrag bis zum 31.12.2004, muss er jetzt zum 31 gehen, auch wenn er JAV ist?
MasterLuc
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2004 11:49
Nein,Dein Kollege kann nicht gekündigt werden!
Empfehlung: Er soll beim Personalrat fragen! Dein Kollege hat ein Recht auf Übernahme mindest. für ein Jahr!!!
schlaufrau
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2004 14:08
Ein Azubi, der der JAV angehört, kann einen Antrag auf einen unbefristeten Übernahmevertrag stellen. Ein Angestellter mit einem befristeten Vertrag kann sich während der Laufzeit seines befristeten Vertrages auf den Kündigungsschutz berufen und somit nicht vorzeitig gekündigt werden (Ausnahmen bei schweren Verfehlungen möglich). Sein befristeter Vertrag kann jedoch auslaufen, ohne dass er dagegen etwas machen kann, denn er hat keinen Übernahmeanspruch. Auf den Kündigungsschutz kann er sich auch nicht berufen, denn ein befristeter Vertrag braucht nicht gekündigt zu werden, denn er endet ohne Kündigung bei Fristablauf.
 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse