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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Aufbewahrungsfrist Schriftverkehr???
 
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.03.2004 09:40
Hallo!!!

Ich habe gerade mit einem Kollegen eine Diskussion wegen Vernichtung des Schriftverkehres!!!
Er behauptet man kann den Schriftverkehr nach sechs Jahren vernichten, ich bin der Meinung nach 10 Jahren!!!
Da unsere Ausbildung schon lange zurückliegt und wir auch keinen Grill oder ähnliches zur Hand haben, bitte ich euch um eure Mithilfe!!!
Was ist richtig???
Mercy vielmals

Ironbuegeleisen

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen

ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.03.2004 09:48
Ihr habt tatsächlich beide Recht!
Schriftverkehr mit wesentlichem Inhalt muss 6 Jahre lang aufbewahrt werden,
mit unwesentlichem,also nicht handelsrechtlichen Inhalt muss 1 Jahr aufbewahrt werden
und Schriftverkehr mit Ämtern,Gerichten,Staatsanwaltschaften muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Mustte der Kunde etwas auf dem Schriftstück unterschreiben,muss dieses ebenfalls 10 Jahre aufbewahrt werden.

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

 

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