Ihr habt tatsächlich beide Recht!
Schriftverkehr mit wesentlichem Inhalt muss 6 Jahre lang aufbewahrt werden,
mit unwesentlichem,also nicht handelsrechtlichen Inhalt muss 1 Jahr aufbewahrt werden
und Schriftverkehr mit Ämtern,Gerichten,Staatsanwaltschaften muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Mustte der Kunde etwas auf dem Schriftstück unterschreiben,muss dieses ebenfalls 10 Jahre aufbewahrt werden._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |