Lastschrift |
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Verfasst am: 23.03.2004 15:30 |
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Hi
mal kurz eine Frage, hoffe auf Antwort!
Kann eine Lastschrift aus ec-cash/POZ oder ELV- Zahlungen zurückgegeben werden? |
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Verfasst am: 23.03.2004 15:34 |
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bei POZ sicher |
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Verfasst am: 23.03.2004 15:35 |
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Bei ELV und POZ ( also mit Unterschrift) kann die Lastschrift zurückgegeben werden, weil die Zahlung nicht garantiert ist.
Pei POS (also mit PIN) = ec-cash kann die Lastschrift nicht storniert werden, da die Zahlung bei dieser Zahlungsform garantiert ist. |
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Verfasst am: 23.03.2004 15:39 |
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okay, und bei dem mit pin, gilt da die Zahlungsgarantie nur ne betimmte anzahl von Tagen und kann dann evtl. wegen Widerspruch zurückgezogen werden? |
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Verfasst am: 23.03.2004 15:41 |
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Nee, wenn du die Pin eingegeben hast und den Betrag bestätigt hast is es zu spät, dann wirds abgebucht und kann nicht bzw. nie mehr rückgängig gemacht werden |
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Verfasst am: 23.03.2004 15:54 |
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Bei POS (=point of sale) wird ja direkt eine Verbindung zum Konto durch die Eingabe der Geheimzahl aufgebaut!!!
Somit kann man dies auch nicht von der Bank zurückgeben, da ja garamtoert ist das die Deckung vorhanden ist!!!
Bei POZ (=ohne Zahlungsgarantie) verpflichtet sich der Kunde durch seine Unterschrift, daß das KI im Falle einer Nichteinlösung seine Daten weitergeben kann!!!
Eine Zahlung ist nicht garantiert da keine Verbindung zum Konto aufgebaut wird und somit kann das KI diese Lastschrift wieder zurückgeben!!!Grüße aus der Sonne vom
Ironbuegeleisen |
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Verfasst am: 23.03.2004 15:58 |
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alles richtig, nur die ELV bzw POZ können vom berater mangels deckung nur ein paar tage zurück gegeben werden, ich glaub zwei.
wegen widerspruch des kunden allerdings 6 wochen und in ausnahmefällen auch länger.
also so is es bei uns....@abcdefg------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Prost und Servus
The Grosser |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:08 |
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Das Rückgaberecht des Kunden beträgt bei Zahlungen im POZ und ELV verfahren 6 Wochen nach Rechnungsabschluss und ist in den AGB geregelt!
Die Rückrechnung unter den Banken ist aber auf 6 Wochen nach Belastung beschränkt!
POS Zahlungen können nicht zurückgegeben werden, auch nicht w Widerspruch des Kunden. |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:09 |
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@The Grosser
Wegen Widerspruchs kann die Lastschrift bis zum nächsten Rechnungsabschluß zurückgegeben werden!!!
Die 6 Wochen sind nur eine Sparkasseninterne Regelung aber vor Gericht nicht zulässig!!!Grüße aus der Sonne vom
Ironbuegeleisen |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:11 |
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richtig.......und da ich weiss das abcdefg auch in der sparkasse is, wollte ich das ihr mit auf den weg geben :-)) ------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Prost und Servus
The Grosser |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:16 |
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na gut, dann schau ma mal ob ne reklamation kommt! |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:20 |
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kann ich mir net vorstellen. die im ZMS-ZV rufen an wenn was is oder schicken a fax.
die ham kaum reklamationszettel------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Prost und Servus
The Grosser |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:22 |
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wenn du wüsstest, die sind jetzt sogar schon knallgrün anstatt knallrot (zumindestens bei den Überweisungen) |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:25 |
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@The Grosser
Gratulation war ja ne rasante Entwicklung zum Bluechip!!!
Wenn Du in der Arbeit auch so Gas gibst bist Du in 3 Jahren Vorstand!!! :-))))))Grüße aus der Sonne vom
Ironbuegeleisen |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:28 |
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der? *GGG* |
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Verfasst am: 23.03.2004 16:31 |
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jaaa ich .... naja ein wenig wollt ich noch warten.
3 jahre werdens net........5 mindestens...
aber du hast meine pläne durchschaut...... :-)------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Prost und Servus
The Grosser |
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Verfasst am: 17.05.2004 20:05 |
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Hallo zusammen!
Habe auch eine Frage bezüglich der Lastschrift.
Man muss doch ab einem Betrag von 3.000,- € eine schriftliche Meldung an die erste Inkassostelle machen.
War da nicht noch ein zweiter Fall, an dem ebenfalls eine schriftliche Meldung erfolgen musste?
( Ich weiß auch nicht, ob‘s in dem Fall ebenfalls an die erste Inkassostelle war. )
Danke schonmal im Voraus für Antworten.-------------------------------------------------
Am Wochenende immer 2 m² Regenwald zu retten kann ganz schön knülle machen.
Sauft für den Regenwald !!
Robby |
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