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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Rücknahmepreis
 
Quaggy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.03.2004 11:58
Hallo bin wie immer am pauken...

nun bin ich am rücknahmepreis hängen geblieben. Ich hab das so verstanden dass diesen preis der anlger bei rückgabe zaheln muss, aber irgendwie hab ich des gefühl ich denk falsch :o( Kann mir des jemand mal erklären?
Gummibaerchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.03.2004 12:02
Der Rücknahmepreis ist das, was der Anleger für einen Anteil seines Fonds bekommt, wenn er ihn verkauft.

Er errechnet sich, indem man das ganze Fondsvermögen (also die Kurswerte der ganzen WP + Bankguthaben + Barreserve,...) durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile teilt.

Rücknahmepreis + Ausgabeaufschlag (z.B 5%) = Ausgabepreis (Kaufpreis)

Hoffe, ich konnte Dir helfen...
Cicek
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.03.2004 12:02
mit welchem zusammenhang??

Ich dachte, dass dieser rücknahmepreis, der Preis ist den der Anleger zurückbekommt????
Quaggy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.03.2004 12:04
Danke du hast mir sehr geholfen, das wars was ich wissen wollte...
redpinguin139
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.03.2004 12:05
Der Rücknahmepreis ist der Peis, den der Kunde pro Anteil von der Bank bekommt, wenn er seine Anteile verkaufen möchte.
HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2004 16:46 - Geaendert am: 24.03.2004 17:38
Der Rücknahmepreis eines Investmentzertifikats ist derjenige Preis, zu dem die Fondsgesellschaft zurückgegebene Anteile einlöst. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Gesamtwert (Inventarwert) des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile. Der Rücknahmepreis des Anteilsscheins entspricht demnach dem Wert des Anteils am Sondervermögen.

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Allgemein lässt sich sagen:

Das Investmentgeschäft ermöglicht Kapitalanlegern über den Anteilserwerb indirekt eine Anlage in börsengängigen Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien.
Aufgrund der Risikomischung (Diversifizierung) sind die Verlustrisiken - zugleich auch die Gewinnchancen - des Investmentsparers vermindert.

Somit ist festzuhalten das:

Der Investmentsparer erwirbt:
- Miteigentum nach Bruchteilen am Fondsvermögen
- Anspruch auf Beteiligung am Fondsertrag
- Anspruch auf Rücknahme seiner Fondsanteile zum Rücknahmepreis (Erklärung sieh oben)
- Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des Fondsvermögens

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Legende ohne Ende

--- EISERN UNION !!! ---
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http://www.henkris.de
mailto:bankazubi@henkris.de

 

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