Einrede auf Vorausklage |
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Verfasst am: 22.03.2004 16:27 |
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was mit einer "Einrede auf Vorausklage" gemeint ist? |
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Verfasst am: 22.03.2004 16:41 |
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Wenn jemand eine Bürgschaft übernimmt, dann hat er nach BGB das Recht, vor seiner Inanspruchnahme die Einrede der Vorausklage gelten zu machen.
dh. das KI müsste erst einen vollstreckbaren Titel gegen den Gläubiger erwirken und diese Zwangsvollstreckung muss fruchtlos enden! Erst dann dürfte der Bürge für den ausstehenden Betrag in Haftung genommen werden.
Um das zu verhindern nehmen KI im allgemeinen nur selbstschuldnerische Bürgschaften herein, hier muss der Bürge vertraglich auf das Recht der Vorausklage verzichten! |
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Verfasst am: 22.03.2004 17:34 |
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nicht schlecht erklärt, ziehe meinen Hut. |
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Verfasst am: 22.03.2004 19:22 |
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Wow, Sunny, Respekt!!!!!!!
Ich sag mal, erklären hätte ich das auch können, aber nicht so perfekt. |
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Verfasst am: 22.03.2004 21:57 |
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danke sunny! |
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Verfasst am: 17.10.2004 11:01 |
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Wie kann man sich eine so genannte Milchbürgschaft erklären? |
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Verfasst am: 17.10.2004 11:16 - Geaendert am: 17.10.2004 19:01 |
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Bestimmte Landwirte haben Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Milchmenge an Molkereien. Dieses Recht kann verkauft werden. Wenn ein anderer Landwirt das Recht auf Lieferung dieser Milchmenge (Milchquote) kaufen will, muss er ein Angebot abgeben. Mit der Abgabe des Kaufgebotes geht der Antragsteller die Verpflichtung ein, bei Übertragung einer entsprechenden Anlieferungs-Referenzmenge den Kaufpreis zu zahlen. Dem Angebot ist eine Bürgschaft der Hausbank beizulegen.
Die Hausbank übernimmt hiermit unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) die selbstschuldnerische
Bürgschaft bis zum Höchstbetrag gegenüber dem Gläubiger für die Ansprüche aus Zahlung des Kaufpreises für den Erwerb einer Anlieferungs-Referenzmenge nach der ZAV. Die Zahlung der Bürgschaft hat auf erste schriftliche Anforderung an die Verkaufsstelle zu erfolgen.
Quelle:
http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2335/bank_b.pdf
http://www.verkaufsstelle.lwk-hannover.de/fragen.htm
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2143.pdf |
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