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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

IAS
 
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.03.2004 19:17
Hallo zusammen..
wer kann mir sagen, ob die Bilanzierung nach IAS auch Bestandteil der AP ist?
Vielen Dank schon mal...
EllenEins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.03.2004 19:58
Nur die Bewertung von Wertpapieren nach den Grundsätzen der IAS ist prüfungsrelevant.
CU
Ellen
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.03.2004 22:20
Ich habe im Wissenspool einen super Artikel über die Bewertung von Wertpapieren gefunden! Verständlicher und besser ist es nicht zu erklären.
Leider ist da dir Rechnungslegung nach IAS noch nicht berücksichtigt, hat vielleicht jemand Info´s darüber?? Wir haben das in der BS leider auch nicht gemacht...

Hat vielleicht jemand eine Übersicht oder Tabelle zu dem Thema???
AzzKikr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2004 00:24
Hi,

im HGB gibt es verschiedene "Anlageklassen".
Umlaufvermögen: WP der Liquiditätsreserve und WP des Handelsbestandes. Im Anlagevermögen sind WP, die längerfristig gehalten werden. Je nach Segment gelten verschiedene Bewertungsvorschriften, strenges Niederstwertprinzip, gemildertes Nieder...

IAS sieht nur zwei Klassen vor: Handelsbestand und Finanzanlagen. Der Handelsbestand muss immer nach dem aktuellen Kurs des WP bewertet werden: "mark to market Methode".
Die Finanzanlagen werden üblicherweise zum Einkaufspreis bewertet. Bei längerfristigen Wertminderungen sind die WP entsprechend niederiger zu bewerten.

Alles klar?

MfG

AzzKikr

EllenEins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2004 08:53
Im Kompaktwissen Rechnungswesen steht:

Wertpapiere des Anlagevermögens (sog. Finanzanlagen): Berwertung zu historischen Anschaffungsdosten. Abschreibungen nur, wenn Wertminderung dauerhaft ist.

Wertpapiere des Umlaufvermögens: (sog. Handelsaktiva) Bewertung immer zum Börsenkurs des Bilanzstichtages.

Ist vom Grundsatz also einfacher als nach HGB
CU
Ellen
 

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