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Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Könnt ihr mir bitte helfen--->Dok.inkasso
 
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.03.2004 17:52
Hallo,

Wir schreiben eine Kurzarbeit über das Dok.inkasso, unser
Lehrer baut immer alte,bzw neue Abschlussprüfungsaufgaben ein.Hat jemand die Fragen über
das Dok.inkasso zurHand?

Könnt ihr mir das wichtigste zum Dok,inkasso sagen(kurz).
Steht auf dem Inkassovertrag, welche Doku. noch mitdabei sind.
Danke
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2004 18:53
Einige Infos zum Dokumenteninkasso:
Es handelt sich um eine Zahlungsabwicklungs- bzw. Zahlungssicherungsform, bei der dem Zahlungspflichtigen (Importeur) Dokumente unter Mitwirkung von Kreditinstituten gegen Zahlung des Gegenwertes (d/p)
oder gegen Akzeptierung von Wechseln (d/a)
ausgehändigt werden.
Grundlage für die Abwicklung sind die ERI.

Beteiligte:
· Auftraggeber (Exporteur)
· Einreicherbank (Bank des Exporteurs)
· Vorlegende Bank (Bank des Importeurs)
· Bezogener (Importeur)
· evtl. Inkassobank (zwischengeschaltete Bank)

Ansonst vgl. Abschnitt zum Dokumenteninkasso
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=5&artikelid=78

Das Dokumenteninkasso wurde zuletzt in der AP Winter 2002/03 geprüft, vielleicht geben Ihnen diese Fragen Anhaltspunkte.
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.03.2004 19:50
Vielen Dank,

Noch ne Frag(en)
*Was heißt Zug um Zug.
*Unterschied zwischen einfachen Inkassi+dokumentären Inkassi.

*Sind beim Dok.inkasso, angegeben welche Dokumente(Wie
Handelsrechnung)noch beiligen.Wird eine Vorlegungsfrist für den Bezogenen genannt.
Danke, ciao
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2004 21:59
Wenn Lastschriften eingezogen werden, so geschieht dies ohne Begelitung von Dokumenten.

Beim Dokumenteninkasso beauftragt der Exporteur seine Hausbank mit dem Einzug eines bestimmten Betrages. Das Inkasso wird von Dokumenten begleitet. Die Dokumente dürfen nur an den Importeur ausgehändigt werden, wenn dieser den geforderten Betrag bezahlt (d/p) oder einen Wechsel akzeotiert (d/a). Die Prüfung der Dokumente nimmt der Importeur vor.
 

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