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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Kursdifferenz HELP
 
Chris_Schmid
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.03.2004 14:59 - Geaendert am: 04.03.2004 16:41
Hi,

ich hoff dieses Thema passt hier rein.

Angaben:
Ein Kunde verkauf ein festverzinsliches Wertpapier vor Laufzeitende (nach 20 Jahren). Der Gegenwert von ca. 160 € wird dem Kunden gutgeschrieben.

Auf der Verkaufsabrechnung ist nun eine Kursdifferenz von ca. 30%!!! sprich 50 € ausgewiesen (die auch dem Freibetrag angerechnet wurde)
Als Zusatz steht dann noch "Die Kursdiffernez wurde nach der sog. Pauschalmethode berechnet".

Meine Frage: Wie kommen diese Differenzen zustande und wieso werden sie dem Freibetrag angerechnet.
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.03.2004 15:20
Handelt es sich um einen Zerobond?
Chris_Schmid
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.03.2004 15:25
Weder Zerobond noch Finanzinovation.
Ist nen ganz normaler Pfandbrief mit jährlichen Zinszahlungen

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2004 15:49
Wenn du mir die Kennnummer gibst,guck ich mir das Papier mal in den Gattungsdaten an...es muss ein Kursdifferenzpapier sein.....d.h. irgendeine Innovation...vielleicht hattes es einen variablen Zinskupon oder sonst irgendein Schnickschnack den man jetzt nicht mehr unbedingt sieht.(einige Telekompapiere sind z.B. Kursdiffernzpapiere da sich der Znskupon erhöht hat als das Rating sich verschlechterte...wenn es ein solches Papier ist..wäre das z.B. schon mal die Erkärung.

bis gleich!!!...aber bitte gib Gas ich muss in ca 1 Stunde in ein Kundengespräch...ich schau es mir an.
Chris_Schmid
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.03.2004 15:58
Keine Inovation siehe oben.
Ist nen normaler Pfandbrief

WKN 210233

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2004 16:26
ich komme momentan nicht in die Gattungsdaten rein...schau mir das aber an.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2004 16:56
So..ich bin jetzt reingekommen...hab mir das Papier angeguckt....es ist ein Kursdifferenzpapier...leider!!!

...und zwar weil dieses Papier bei der Emission ausserhalb der Disagiostaffel lag.

Es ist also leider richtig.

Ciao
Vanillemaus
Chris_Schmid
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.03.2004 16:59
was heist leider :P
mir ist des doch egal, den kunden interessierts mehr

aber vielen dank für die Mühe, hast mir sehr geholfen.
Wo hast du des jetzt rausbekommen?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2004 17:03
Ich hab mir die Emissionsdaten in Gattungsstammdaten angeschaut...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2004 18:15
Wenn das Wertpapier ein Kursdifferenzpapier ist, dann dies hat zur Folge, dass ein bei Veräußerung bzw. Einlösung realisierter Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Veräußerungs- bzw. Einlösungserlös und dem Emissionskurs bzw. Kaufpreis auch außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist der individuellen Einkommensteuer des Privatanlegers sowie dem Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer unterliegt.

Im Falle der Veräußerung oder Einlösung reduziert das bei der Ausgabe gezahlte Emissionsagio (Ausgabeaufschlag) den steuerpflichtigen Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinn i.S.d. § 20 Abs. 2 Nr.4 Satz 2 EStG und wirkt sich somit für den Anleger steuermindernd aus.

Entsteht ein Veräußerungs- bzw. Rückzahlungsverlust, kann dieser im Rahmen der Einkommensteuererklärung als negative Einnahme aus Kapitalvermögen mit anderen positiven Kapitaleinkünften oder - falls solche nicht vorhanden sind - mit positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Quelle:
http://www.raiffeisenbank-donaustauf.de/wertpapier_variozins_weiteres.shtml

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2004 18:38 - Geaendert am: 04.03.2004 18:47
Das Papier wurde 1965 zu einem Kurs von 93 emitiert.
Die Disagiostaffel lässt bei einer Laufzeit ab 10 Jahren maximal 6 % Disagio zu....deshalb liegt das Papier ausserhalb der Disagiostaffel und ist somit ein Kursdifferenzpapier.


Indem Fallbeispiel ist der Ankaufskurs im Institut nicht festgehalten worden.....darum wurde für die ZAST die Pauschalversteuerung vorgenommen (d.h. 30% des Veräusserungserlöses )

Hätte das Institut den Ankaufskurs im System erfasst,wäre nur die Kursdifferenzmethode zum Tragen gekommen.
Da dieses Papier aber von 1965 stammt,wurde der Ankaufskurs wahrscheinlich nicht mehr nachgepflegt.

Das ist die ZAST-Betrachtung...und darum wurden auch die 30 % im Freistellungsauftrag berücksichtigt.

*************************************************************

Bei der Einkommensteuererklärung hat er dann allerdings das Wahlrecht, entweder die Marktrendite §20 II,4 S2
oder aber die besitzanteilige Emissionsrendite zu wählen
§20II 4 S1


Ciao und schönen Feierabend
Vanillemaus
HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2004 15:05
@hermann und @ vanille

kompliment für diese fundierten Antworten

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2004 13:55
danke....**lächel und verlegenrotwerd**

Nehme das Lob mit Freude im Herzen an und hoffe,dass auch Herrman das liest...er freut sich bestimmt auch!

Ciao und einen schönen Tag
Vanillemaus
 

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