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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändung
 
Dico83
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.03.2004 18:51
Hallo,

hätte da mal ne Frage zum Pfändungs-und Überweisungsbeschluss. Wenn bspw. 3000,-€ geschuldet werden, der Kontoinhaber aber nur 500,-€ drauf hat wird dann ein Teil und das am selben Tag überwiesen oder wird das Konto gesperrt bis 3000,-€ erreicht werden. Werden Sparbücher eigentlich auch sofort gepfändet oder nur im Ausnahmefall?!

Danke!
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2004 19:01 - Geaendert am: 01.03.2004 19:26
§ 829
Pfändung einer Geldforderung
(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschluß ausgesprochen werden, soweit dies für Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und kein Grund zu der Annahme besteht, daß schutzwürdige Interessen der Drittschuldner entgegenstehen.

(2) Der Gläubiger hat den Beschluß dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluß mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post.

(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.



§ 840
Erklärungspflicht des Drittschuldners
(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:

1. ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei;
2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen;
3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei.


(2) Die Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärungen muß in die Zustellungsurkunde aufgenommen werden. Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden.

(3) Die Erklärungen des Drittschuldners können bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses oder innerhalb der im ersten Absatz bestimmten Frist an den Gerichtsvollzieher erfolgen. Im ersteren Fall sind sie in die Zustellungsurkunde aufzunehmen und von dem Drittschuldner zu unterschreiben.




§ 845
Vorpfändung
(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, daß die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Gerichtsvollzieher hat die Benachrichtigung mit den Aufforderungen selbst anzufertigen, wenn er von dem Gläubiger hierzu ausdrücklich beauftragt worden ist. Der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels bedarf es nicht.

(2) Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Benachrichtigung zugestellt ist.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.03.2004 19:43
"Werden Sparbücher eigentlich auch sofort gepfändet oder nur im Ausnahmefall?!"
Nur im Ausnahmefall! In erster Linie sind wir als KI angehalten die grundsätzlichen Geldeingänge von Dritten, Scheckeinreichungen, Gehalt gemäß den Pfändungstabellen und Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgelder. Die Sozialleistungen wie Kindergeld oder rente oder Azubigehalt sind erst nach 7 Tagen Pfändbar. Bei den Sparbüchern und sonstigen zusätzlichen Geldanlagen ist dat so ne Sache, entweder haben die Kunden da eh nix mehr oder es wird aufgelöst um das KKK auszugleichen oder es liegt brach und darf nur auf besondere Order angerührt werden!
Dies gilt aber nur bei Privatpersonen!!!!!!!!

Peace
grundmann
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.03.2004 17:32
Diese Frage wird im "Internen Bereich" auf der Webseite von www.grundmann-norderstedt.de beantwortet: Benutzername: Bankazubi, Passwort: Maus. Klicken Sie auf "Konto" und dann auf den Link "Kontopfändung".
 

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