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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Vollmacht im Todesfall
 
2fast4you
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 20:01
Hallo

ich brauche mal dringend eure Hilfe!!!

Ich hab von meinem Filialleiter folgende Aufgabe bekommen:
Ein altes Rentnerehepaar will sich darüber informieren, wie es sich am besten mit den Vollmachten Ihrer Konten regeln läßt, wenn einer von Ihnen verstirbt. Es geht Ihnen darum, das der Überlebende jeder Zeit alleine komplett Verfügen kann. Als weiteren Erben (neben der Ehefrau) gibt es noch einen Sohn.
Ich soll Ihnen jetzt sagen wie man das am besten regelt.
Wäre es nicht man klügsten, wenn man jetzt schon alle Konten auf Eheleute umschreibt???
Ibinho
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 20:32
Eigentlich müsste das klappen... Verfügungsberechtigungen gehen über den Tod hinaus und wenn das Konto auf Eheleute läuft noch besser.
Ich weiß jetzt aber nicht wie genau das ist wenn jetzt einer der Erben widerspricht?? ob das überhaupt klappt??
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 20:42
Anstelle des verstorbenen Ehepartners tritt die Erbengemeinschaft als Kontomitinhaber, die dann auch die gleichen Rechte wie ein normaler Kontomitinhaber haben.
Dem anderem Mitinhaber, also z.B. der Ehefrau des Verstorbenen, kann die Erbengemeinschaft dann "widersprechen" indem sie das Konto von Oder auf Und umschreiben läßt.
Cobabanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 21:06
Also wenn es darum geht, dass der Sohn ebenso als Erbe auch beansprucht sein soll, dann ist es wie ja schon gesagt, gar kein Problem. Gemeinschaftskonto, sprich, sie kann darüber verfügen über den Tod hinaus, falls Einzelkonto, so erstellst du halt eine normale Vollmacht der Ehefrau über den Tod hinaus. Wenn nun einer Stirbt, so ist der Sohn ebenso bevollmächtigt, da das Konto in die Erbmasse eingeht!

Ansonsten, wenn der Sohn nicht nach dem Tod einer der Beiden Erbanspruch haben soll, so kann man dies zum einen im Testament festhaltten, oder (ich schätze) einen Vertrag zugunsten Dritter auf Beidseitiger Basis machen, könnte ich mir vorstellen.

Wüsste ansonsten keine weitere Möglichkeit...

lg, Christoph
2fast4you
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 22:11
Danke für eure Hilfe, hat mir echt weitergeholfen.

Schönen Abend noch.
 

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