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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Verkaufstraining brings was???
 
Liljana_Dermot
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.02.2004 12:39
Wir hatten bei uns schon 3x verkaufstraining und ich muss leider sagen, dass mir das nicht viel bringt. liegt aber vielleicht auch daran, dass es bei uns jemand macht der noch nie mit kunden zu tun hatte, ich denke die wichtigsten grundlagen für die mündl. prüfung bekommt man in der praxis. thgeorie ist ja schön und gut aber die reaktionen der kunden sind halt nicht vorhersehbar. was ist eure meinung?
CD
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.02.2004 13:10
Hi, also wir hatten auch zwei mal Verkaufstrainig. Da wurden wir gefilmt und mussten es hinterher noch mal anschauen um genau zu sehen welche Fehler man gemacht hat. Einbisschen was hat es schon gebracht aber mit der echten mündlichen Prüfung ist es nicht zu vergleichen da man da in einer ganz anderen Situation ist.
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.02.2004 13:14
Dazu muß man aber auch sagen, daß die mündliche Prüfung mit einem "normalen" Kundengespräch in der Regel auch nicht viel zu tun hat!!!
CD
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.02.2004 13:22
das ist richtig,
mündliche Prüfung hat mit einem echten Kundengespräch nicht viel zu tun.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.02.2004 13:59
Und wieso nicht?
Abgesehen, dass es sich um eine Simulation handelt,
- es ist ein Beratungsgespräch mit einem Kunden (Prüfer) zu führen
- das Kundenbedürfnis ist zu analysieren
- je nach Situation sind entsprechende Bankprodukte anzubieten und zu erklären sowie der Kundennutzen herauszustellen
- man sollte einen Abschluss erreichen
- usw.

Ferner sollte man gewisse Prüfungsängste bzw. Nervosität im Umgang mit Kunden und entsprechenden Beratungssituationen ablegen lernen.
flo84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.02.2004 14:08
So ein Verkaufstraining finde ich eigentlich ganz gut.
Dabei sieht man auch wie sich andere Azubis anstellen
und so kann man auch Rückschlüsse auf einen selbst ziehen.
Die Praxis läuft natürlich anderst ab, aber nur durch soches gezieltes
Training lernt man die Regeln der mdl. Prüfung.
birte82
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.02.2004 15:12 - Geaendert am: 06.02.2004 15:13
Ich bin schon froh, dass wir noch ein paar Tage Verkaufsseminar haben werden. auch wenn es vielleicht nicht 100% mit einem Gespräch in der Praxis übereinstimmt... ich war bisher noch nie im Schalterbereich. D.h. ich kann dem Prüfer die kompliziertesten Dinge verkaufen, aber bei einer einfachen Kontoeröffnung mit ein bissl Cross Selling hätt ich vermutlich schon Probleme und ohne Training eigentlich kaum eine Chance....
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.02.2004 15:23
Also, ich habe das Verkaufstraining immer gehaßt! Zum einen bist Du total nervös, weil die ganze Gruppe zusieht. Zum anderen steht da noch diese bescheuerte Kamera. Für die Praxis bringt es sicherlich nichts oder nur sehr wenig. Aber es bringt einen im Hinblick auf die mündliche Prüfung weiter, denn Du weißt genau, auf was die Prüfer achten und was sie hören wollen. Von daher ist es schon eine gute Sache. Vor allem bist Du dann am Prüfungstag nicht zum ersten Mal in der blöden Situation.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.02.2004 15:28
@birte82: Prüfung im Sommer 2004 und als Bankazubi noch nie im Schalterbereich eingesetzt?

"Ausbildung gemäß Ausbildungsziel:
Der Ausbildende muss dafür sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Er hat die Berufsausbildung planmäßig , zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann (vgl. § 6 BBiG)."
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__6.html

AO Bankkaufmann/-frau: § 4 Ausbildungsrahmenplan:
(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse (des Ausbildungsberufsbildes) sollen nach den in (...) Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. (...)
(2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen (...) nachzuweisen.

So viel zu adäquater Berufsausbildung.
 

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