Mit vorheriger Vereinbarung:
z.B. Kontovollmacht über den Tod hinaus
Kontovollmacht für den Todesfall
oder einfach beim Gemeinschaftskonto Mitkontoinhaber
ohne vorherige Vereinbarung:
Erbengemeinschaften (evtl. mit bisherigem Mitkontoinhaber zusammen -> Widerspruch usw.)
Vielleicht als Hilfestellung:
- Welche Verfügungsberechtigten (mit Rechtsgrundlage und Legitimationsnachweis) kann es im Todesfall geben?
- Welche besonderen Verfügungen sind bei Nachlasskonten ohne Kontovollmacht/Erbberechtigung zulässig?
kleine Zwischenfrage:
darf eine Erbengemeinschaft
auf den Kundenstamm des Toden
ein neues Kto (das noch auf den Namen des
Toden lautet weil es noch in Abwicklung ist)
eröffnen?
Auf eine nicht mehr existierende Person darf kein neues Konto eröffnet werden (AO). Die bestehenden Konten werden auf Nachlass umgeschrieben. Der Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist die Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft kann ein neues Konto errichten, da es sich um eine GbR handelt. Den Vertrag schliesst die Gesamthandsgemeinschaft mit dem KI. Kontoinhaber sind somit alle Erben gemeinschaftlich. Diese kann z.B. bei umfangreichem Grundbesitz mit Mieteingängen und Belastungen sinnvoll sein.