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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Wer hilft mir? /Bankauskunft!
 
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2004 17:30
Man kann ja eine Auskunft erteilen, sofern sich die Anfrage auf eine geschäftliche Tätigkeit bezieht und
KEINE gegenteilige Kundenanweisung vorliegt.

In der Schule hat man uns gesagt, das dem Kunden gar nicht mitgeteilt wird wann eine Bankauskunft über ihn erteilt wurde.

So und nun meine Frage:

Wie kann denn eine gegenteilige Anweisung vorliegen,
wenn der Kunde vor einer Auskunft darüber überhaupt nicht in
Kenntnis gesetzt wurde!!!!

spkazubi

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.01.2004 17:40
Der Fall ist so!

Privatkunden müssen einer Auskunft explizit zustimmen, d.h. wenn eine andere Bank bei euch anfragt, muss die euch die Genehmigung des Kunden vorlegen!

Bei Geschäftskunden wird, bei begründetem Interesse, grds. Auskunft erteilt, es sei denn, der Kunde hat dieser Regelung vorher grds. widersprochen - dann muss das KI nachfragen.

In den Regelfällen bekommen "Geschäftskunden" aber nichts davon mit, da die wenigsten die Anfragen einschränken!

Never catch a falling knife!!!

SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2004 17:55
Du hast ja geschrieben, das der Kunde dieser Regelung vorher grundsätzlich widersprechen muss.

Kann er das denn auf bestimmte Personen einschränken bzw. auf bestimmte Auskünfte, damit das KI nicht jedesmal nachfragen muss?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2004 18:11
Die Regelungen finden Sie in den AGB,
z.B. AGB Nr. 3 (2) Sparkassen: Voraussetzungen für die Auskunftserteilung
"Die Sparkasse darf Bankauskünfte über JURISTISCHE PERSONEN und IM HANDELSREGISTER EINGETRAGENE KAUFLEUTE erteilen, sofern sich die Anfrage auf die geschäftliche Tätigkeit bezieht und der Sparkasse keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf die Sparkasse Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.

Bankauskünfte erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt."
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2004 18:14
Noch eine Ergänzung:
Bei z.B. Privatkunden: Zustimmung allgemein heißt generelle Erlaubnis z.B. bei Kontoeröffnung (eher Ausnahme); im Einzelfall bei jeweiliger Rückfrage durch KI.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2004 19:30
Danke an euch beiden!
 

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