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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Hilfe der Dispo ist los!!!
 
blackgirl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.01.2004 15:47
In der Berufschule haben wir gelernt dass der Dispo und der Kontokorrentkredit das selbe ist, aber unterschiedlich betitelt wird.

Jetzt will meine Ausbildungsbeauftragte von mir den Unterschied wissen. Ich kann ihr doch nicht sagen, dass der nur im Namen liegt ???

ODER????

Bitte um Hilfe!!!!!!!!!!
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.01.2004 15:57
Ganz einfach.

Kontokorrentkredit ist bei Geschäftskonten
Dispositionskredit bei privatleuten
blackgirl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.01.2004 16:00
weitere Unterschiede gibts nicht???????????
PIMP
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.01.2004 16:02
Nein, KKK-Kredit und Dispo ist das Gleiche. Ich muss sagen, die Frage an dich ist ech blöde!
MagicStick
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.01.2004 16:15 - Geaendert am: 28.01.2004 16:16
geht mir am arsch vorbei!
ich hab mit 22 schon mehr millionen,
als Helmut Kohl Pfunde auf die Waage bringt!

ausserdem werd ich ma l chef von KUBA!

glaubt ihr nicht, wartet mal 15 jahre und erinnert euch
an meine worte!
damage
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.01.2004 16:20
Der Dispo ist bis aufs maximal dreifache vom Gehalt zu vergeben, keine Sicherheit bis auf das Gehalt welches auf das Konto kommt.

Beim Kontokorrentkredit ist in der Regel eine Sicherheit da Z.B verpfändetes Sparguthaben, Versicherung etc. kann also durch die Sicherheit höher als der Dispo sein.

Sonst sind beide ähnlich, beanspruchen wie man will und
die Zinssätze sind in der Regel (also bei uns zumindest) die selben

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.01.2004 16:46
wir können doch auch einen vierfachdispo vergeben,oder nicht?hab ich erst gemacht!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

damage
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.01.2004 16:50
Ist zwar schon im Programm Dispo bearbeiten, aber soviel ich weiß ist bis jetzt die Anweisung von oben dass wir uns noch mit dem dreifachen zufrieden geben müssen, also irgendwie blöd das ganze. Bis jetzt ist das mit dem vierfachen noch ne Kompetenzüberschreitung soll aber kommen dass die PKB`s das auch eingeben "dürfen"
Alos so hats mir mein Filialleiter gesagt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.01.2004 16:56
Aus Gabler Banklexikon:

Ein Dispositionskredit ist ein Konsumentenkredit, der üblicherweise als Kontokorrentkredit auf Privatkonten (Gehaltskonten) zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich zumeist um einen Blankokredit, dessen Limit nach institutseinheitlichen Merkmalen festgesetzt wird, z. B. auf das Dreifache des monatlichen Nettoeinkommens.

Kontokorrentkredit
1. Begriff: Barkredit in laufender Rechnung, den Banken und Sparkassen auf einem laufenden Konto (Kontokorrentkonto) zur Verfügung stellen und den der Kreditnehmer innerhalb der vereinbarten Laufzeit im Rahmen der abgesprochenen Kreditlinie in Anspruch nehmen kann. – 2. Arten: (1) K. an Unternehmen sind Betriebsmittelkredite (Betriebsmittel), Saisonkredite, Überbrückungskredite. Zweck: Finanzierung der umlaufenden Betriebsmittel und des Produktionsprozesses [Gütererzeugung, Güterbereitstellung]). Zwischenkredit: Zwischenfinanzierung bereits fest zugesagter oder in Aussicht genommener langfristiger Darlehensmittel (z. B. Hypothekendarlehen) im Rahmen der Baufinanzierung oder im Rahmen der Bau- und Immobilienfinanzierung. – (2) K. an Privatpersonen wird als standardisierter Dispositionskredit zur Verfügung gestellt. Zweck: Konsumfinanzierung (Konsumentenkredit). – 3. Kosten für den Kreditnehmer: (1) Zinsen (monatlich oder vierteljährlich nachträglich) auf den in Anspruch genommenen Betrag. Der Zinssatz wird zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer zumeist “bis auf weiteres” vereinbart. Der Kreditvertrag sieht dann vor, dass bei geänderten Verhältnissen am Geldmarkt bzw. am Kapitalmarkt der Zinssatz entsprechend verändert werden kann. Da das Kontokorrent von beiden Seiten jederzeit einseitig aufgehoben werden kann, ist auch der Kreditnehmer in der Lage, Zinssatzänderungen entsprechend seiner Verhandlungsstärke gegenüber dem Kreditinstitut durchzusetzen. (2) Kontoführungsgebühren, Bearbeitungsgebühren je nach Anlass (für Sicherheitenbestellung, -prüfung usw.). (3) Überziehungszinsen zusätzlich zu (1) – (2), sofern die Bank Inanspruchnahmen oberhalb der vereinbarten Kreditlinie zulässt. – 4. Rechtsgrundlagen: Für die Abwicklung von K. sind neben dem Kreditvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, die Bestimmungen des HGB über das Kontokorrentkonto (§355 ff. HGB) und die Bestimmungen des BGB über das Darlehen (§§607 ff. BGB) maßgeblich. Die Entgeltklauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nr. 12 AGB Banken, Nr. 17 AGB Sparkassen) unterscheiden zwischen dem Geschäft mit dem Privat- und dem Firmenkunden. Der Privatkunde wird auf den Preisaushang (nach §3 PAngV), mit dem Kreditinstitute über die “Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft” informieren, und auf das Preisverzeichnis (freiwillig eingeführt durch Banken und Sparkassen) hingewiesen. Im Firmenkundengeschäft unterliegt die Höhe von Zinsen und Entgelten der freien Vereinbarung.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.01.2004 21:12
Beim Kontokorrentkredit erfolgt i.d.R. eine "vertragliche" Vereinbarung bei der Einräumung (d.h. formularmäßig - mit Unterschrift des Kunden usw.); beim Dispo meist nur eine "formlose" Mitteilung an den Kunden (mittels KAD o.ä.).
Sonnengott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.01.2004 22:39
Sicher? Ich bins gewohnt, dass auch beim Dispo das übliche Prozedere abläuft, inklusive Nachweis von 3 Monatsgehältern, welche auch pfändbar sind.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2004 06:54
Sicherlich ist die Bonitätsprüfung, Ablauf usw. in gleichem Maße durchzuführen;
jedoch ist mir bekannt, dass bei einem Kontokorrentkredit (ähnlich wie bei einem Darlehensvertrag) ein vertragsmäßige Festlegung erfolgt, meist Einräumung auf Antrag des Kunden - nicht aber beim Dispo -
hier erfolgen ja i.d.R. sog. "Dispoläufe" durch die EDV, wonach anschl. mittels Listen der zuständige Kundenberater entscheiden kann, aber er den berechneten Dispokredit einräumt. Die Info erfolgt dann über KAD-Nachricht.
Ich denke nicht, dass dies nur eine institutsspezifische Lösung ist?
 

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