Sparvertrag: Kann der Erbe ihn weiterführen? |
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Verfasst am: 28.01.2004 14:23 |
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Kann eine bestehender Sparvertrag ( Vertrag mit monatlicher Sparrrate und Jährl. Zinssatz, ab dem zweiten Jahr zusätlicher Bonuszins auf die geleistete Einlage) von dem Alleinerben Herr X übernommen werden?
Oder kann man den Vertrag nur auflösen?
Wie wird das bei euch in den Banken geregelt? Steht dazu was in den AGBs? |
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Verfasst am: 28.01.2004 14:31 |
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Also die Erben sind ja "Gesamtrechtsnachfolger", das heißt sie treten in alle Verträge ein, die der Erblasser hat.
Bei mehreren Erben ist die Umschreibung problematisch, in diesem Fall wird der Vertrag wohl eher aufgelöst, weil dann ja auch kein FSA gestellt werden kann, etc.
Aber wenn es sich um einen Alleinerben handelt kann der Vertrag einfach auf den Erben umgeschrieben werden und läuft ganz normal weiter. So läufts bei uns in der Praxis auch ab. |
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