Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 32
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Finanzwelt & Bankpraxis
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

B A N K G E H E I M N I S
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 11:18
MAHLZEIT!

Letztens hat mir so ein Opa seine ganzen Geldanlagen und Kontostände genannt. Ich kannte den Typen kaum, nur so vom sehen. Aber damit nicht genug, ich weiß jetzt auch die Kontostände etc. von seinen Söhnen etc.

Und das war nicht das erstemal! Sobald man erwähnt, dass man Bankkaufmann lernt werden die Leute geschwätzig und meine Frage wäre:

Unterliegen diese Gespräche auch dem Bankgeheimnis? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Guten Appetit,

- Søren -

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Armer Mann und reicher Mann standen da und sahen sich an,sagt der Arme zu dem Reichen, ...waer ich nicht arm waerst du nicht reich.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
birte82
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 11:33
Rechtlich gesehen, unterliegen diese Dinge vermutlich nicht dem Bankgeheimnis (bin mir aber nicht ganz sicher) da du die Informationen ja nicht auf Grund deiner Arbeit bei der Bank erfahren hast.
allerdings würde ich mit "Verkünden" der informationen vorsichtig sein. Wenn der Mensch dich kaum kannte, und tatsächlich kunde in deinem Haus ist, könnte ihn das ziemlich wütend machen, und dann beweis doch bitte mal deinem Arbeitgeber, dass der Mann dir die Sachen in deiner Freizeit und nicht in der Banl erzählt hat(oder du dir die Infos aus einem internen Programm besorgt hast). Schwierig schwierig. Ich würds einfach lassen. So wirklich spannend ist es eigentlich eh nicht, sowas weiterzuerzählen, oder???
LAss es, und du bist auf der sicheren Seite!!
Brit
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 11:39
Hallo,

ich muss birte82 zustimmen, ich würd es auch nicht weiter sagen, ich mein, was hast du davon?
Es interessiert doch sicher eh keinen, was der herr auf seinem konto hat!
Aber solange du nichts sagst , kann es auch niemand in den falschen hals bekommen!

MfG Brit

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 11:39
Kenn ich!:)
ich höre dann halt zu!unterhalte mich etwas darüber und vergesse es dann wieder!
was willst du denn auch sonst machen?
käme da auch nie auf die idee was zu erzählen!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

B-Man
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 11:43
Ich verstehe das Problem nicht!
Hörs dir an und handele nach dem Motto: Reden ist Silber, Schweigen Gold!

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 11:59
@brit
dass es keinen interessiert würde ich nicht sagen!bin schon vor der bank angesprochen von einem der unbedingt wissen wollte, was der den ich vorher im gespräch hatte auf dem konto hat!
war der freund der Tochter oder so!hat aber nix von mir erfahren.

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 11:59
Danke, für die Ratschläge. Mein Problem ist eher die rechtliche Seite als die zwischenmenschliche.

Ich meine, dass ich die Sachen nicht weitergebe ist logisch, aber die Frage ist ob ich es nicht darf, nur weil ich eine Bankausbildung mache?

@B-Man:

Stimmt, sehe ich genauso (siehe oben)
AZUBISPK
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 12:07
Wenn der alte Opa Kunde bei deiner Bank ist unterliegt es Rechtlich dem Bankgeheimnis. Den Informationen die man im privaten Bereich zu hören bekommt unterliegen auch dem Bankgeheimnis.
Wenn er nicht Kunde deiner Bank ist würd ich so behaupten solltest trotzdem nichts sagen. Die Leute denken dann das das auch mit ihren Infos machst.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 12:08
das ist eine echt gute frage!
normalerweise kann man dir da nichts,aber wenn der Kunde dir das nur erzählt weil er dich aus der bank kennt und das als beratungsgespräch ansieht und du ihn hättest darauf hinweisen müssen!
weiß das jemand?

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Dallas
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 13:58
Normalerweise ist es bei uns so, dass wenn ein Kunde in die Bank kommt und sagt richte dem und dem wenn du ihn mal wieder siehst einen schönen Gruß aus, auch verboten, da derjenige dann weiss, dass der andere bei ihm war und Bankgeschäfte tätigte.
Ist bei uns angebl. auch Bankgeheimnis

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 14:08
Haben sie uns auch gesagt!
wir sollen auch keinen überschwenglich begrüßen, wenn wir ihn irgendwo treffen,weil dann jemand anderes wissen könnte dass er ein konto bei uns hat!
voll krass!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Dallas
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 14:21
Wer weiss für was es gut ist.
Besser ist es, dass das so gehandhabt wird.
Denn der Banker ist im Endefekt bei jedem Rechtsstreit erstmal der Dumme, und dann beweise mal deine Unschuld, lieber dann nen Mitarbeiter verlieren als zig Kunden. Deshalb ist diese Vorgehensweise nicht gerade schlecht.
Rennschnecke
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 16:03
@Soeren
rechtlich - zwischenmenschlich: Was ist jetzt eigentlich Dein Problem?
Natürlich darfst Du das nicht weitererzählen, du bist 24 Stunden am Tag Banker. Auch als Privatmensch.
Keine Diskussion.
Reden ist shit, Schweigen ist Pflicht.
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.01.2004 19:50
Ich kann der Rennschnecke nur zustimmen. Du unterliegst dem Bankgeheimnis 24Std. am Tag und darfst auf Grund deiner beruflichen Tätigkeit nix sagen. Wenn deine Frau nach Hause kommt und wissen will ob der und der bei dir inner Bank war darfst ja auch nix sagen!

Peace
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.01.2004 06:57
@Rennschnecke:

Sehe ich nicht so, wenn ich nach Hause komme erzähle
ich meiner Freundinn doch was heute so alles für komische
Leute in der Bank waren. Solange ich die Namen dabei verschweige kann ich erzählen was ich will.

24h-banker? Auf jeden Fall nicht, sobald wir aus der Bank rauskommen sind wir "normale" Bürger...

Zumindestens rechtlich gesehen...
Brit
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.01.2004 07:20
Das muss ich soeren recht geben!
Es gibt auch noch ein privatleben, und da sind wir ganz normale menschen und keine bänker!
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.01.2004 07:30
Zum Bankgeheimnis gehört die Schweigepflicht sowie das Auskunftsverweigerungsrecht.
Entsprechende Rechtsgrundlagen die hiermit zusammenhängen finden sich in
- den AGB: Kunde kann sich auf Einhaltung des Bankgeheimnisses verlassen / Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet
- der ZPO
http://dejure.org/gesetze/ZPO/383.html
- Bundesdatenschutzgesetz: KI´s dürfen personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden speichern, verarbeiten undweitergeben
- Abgabenordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/__30a.html

Eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses ist nur in speziellen Fällen erlaubt: z.B.
- bei Steuerstrafverfahren (vgl. §§ 161 StPO, 309 ff. AO)
- gegenüber Erbschaftsteuerstelle des FA bei Tod des Kunden (vgl. § 33 ErbStG)
- bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden (vgl. § 840 ZPO)
- ...
bvb_weberchen
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.01.2004 10:54 - Geaendert am: 23.01.2004 10:57
@soeren

haste recht! deine schweigepflicht brichst du nur, wenn man zu den angaben die du macchst, eindeutig einen kunden zuordnen kann. und solange man den namen verschweigt ist das für nicht-bänker wohl kaum möglich

war der mann der mit dir geredet hat denn kunde von dir oder nicht?
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.01.2004 11:05
@ bvb_weberchen

war kein kunde von meiner Bank, nur ein flüchtiger Bekannter...

bei Kunden würde ich mich ja genrell an die Schweigepflicht halten! Aber so?
bvb_weberchen
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.01.2004 11:58
@ soeren

dann ist es doch sch...egal wem du dass erzählst. du warst zu dem zeitpunkt nicht im dienst und er hat das einem "ganz normalen " menschen erzählt, d.h. wenn er kein kunde von dir ist kann er nicht erwarten dass du das nicht weitererzählst. das fällt absolut nicht unter die schweigepflicht. ist doch blödsinn!!
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse