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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Einspruch mündliche Prüfung?
 
Kaetzchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.01.2004 19:38
Hallo Banker,
hatte am Donnerstag vorheriger Woche meine mündliche Abschlußprüfung gehabt. Meine Prüfer waren alle von der Privatbank und ich von der Sparkasse, was man auch merkte.

Ich war mit meinem Kreditgespräch voll zufrieden, aber Sie hatten eine (nur eine) Sache bemängelt, welche sehr subjektiv ist. Nach meiner richtigen Haushaltsrechnung hätte die Kreditrate gepasst, incl 150 Euro nebenbei sparen. Die Prüfer waren allerdings der Meinung, dass Sie den Kredit nicht gegeben hätten. Einwände vom Kunden/Prüfer gab es im Gespräch keine.

Mir fehlt jetzt ein Punkt zur 2. Habe schriftl eine 2 gehabt und durch die mündliche jetzt insgesamt eine 3!

Ich bin der Meinung ungerecht behandelt worden zu sein, was nicht nur mir so geht.

Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
Rennschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2004 23:13 - Geaendert am: 20.01.2004 23:14
Versuchen kannst Du es ja... Aber da musst Du schnell sein, Du hast nur eine bestimmte Frist zur Einlegung eines Einspruchs. Frag mal bei Deiner IHK genauer nach.
Sei Dir aber bewusst, dass die Prüfer sich zum Gespräch Notizen gemacht haben und daraus die Dir erteilte Punktzahl sicher als gerechtfertigt herauskommt.
Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass die Prüfer Dich mit Absicht mit 1 Punkt an der 2 haben vorbeirutschen lassen. Normalerweise drücken die doch dann noch ein Auge zu. Das muss dann wohl noch an mehr als dem einem Punkt gelegen haben (sonst wäre Deine Endnote ja wohl auch 99 Punkte geworden, oder ;-))
Bist Du unbefristet übernommen? Dann sch... was drauf!
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.05.2004 20:48
Ich habe noch nie davon gehört, daß ein Einspruch in der mündlichen Prüfung erfolgreich war!!!
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2004 21:37 - Geaendert am: 23.05.2004 21:41
Keine Chance, da noch etwas zu ändern, auch wenn Du nur mit einem Punkt an einer besseren Note vorbei gerutscht bist.

Es ist wirklich ärgerlich und man fragt sich, warum dieser eine Punkt nicht gegeben wurde, aber Entscheidungen werden da nicht mehr revidiert, besonders wenn mehrere Personen in einem Prüfungsausschuss beurteilen.

Fehlt nur ein Punkt um eine bessere Note zu bekommen auf dem vorläufigen Abschlussbogen, oder NUR ein Punkt explizit im mündlichen Bereich um eine bessere Abschlussnote zu bekommen? -- Wegen der doppelten Bewertung im Kundengespräch...

Wenn ein Punkt auf dem Abschlusszeugnis fehlt um eine 2 zu bekommen, dann fehlen Dir ja aufgrund des Bewertungssystems ( Bwl und Kundegespr. doppelt)ingesamt mehrere Punkte.
 

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