Erbfall HILFE |
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Verfasst am: 14.01.2004 15:23 |
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Wenn ich einen Erbfall habe und ein Erbe kommt aus dem Ausland, brauche ich doch von Ihm eine Bescheinigung.
Wie nennt die sich und was sagt sie aus??? |
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Verfasst am: 14.01.2004 15:25 |
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Du brauchst den Erbschein..... der nniederlegt, das er auch wirklich Erbe ist |
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Verfasst am: 14.01.2004 15:26 |
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Das ist mir klar. Das was ich meine hängt wohl mit der Erbschaftssteuer zusammen |
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Verfasst am: 14.01.2004 15:26 |
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Ich glaube das ist ne unbedenklichkeitsbescheinigung und sagt aus das die Erbschaftssteuer gezahlt wurde.
Bin mir aber net sicher. |
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Verfasst am: 14.01.2004 15:42 |
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Werden bei einer Erbschaft Verfügungen ins Ausland vorgenommen, muss sich das Kreditinstitut vom zuständigen Finanzamt eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorlegen lassen. Diese Bescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn der Erbe seinen Erbschaftsteuerverpflichtungen nachgekommen ist.
vgl. auch
http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/9-erbschaftsteuer.htm |
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