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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Übersparen eines Bausparvertrags
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Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2004 14:50
Ein Kunde hat einen Bausparvertrag mit 50 % Ansparrate. Da der BSV nur in Höhe von 10.000 Euro abgeschlossen wurde und er regelmäßg spart und VL durch den Arbeitgeber überweisen lässt, hat er nach 5 Jahren bereits 5.100 Euro gespart.
Nun meine Frage:
Kann der Bausparer seinen Bausparvertrag evtl. bis 100 % ansparen, ohne dass ihm der Verlust der WOP und der ASZ droht?
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2004 14:53
Ja. Denn den Staat interessiert nicht die Ansparung, sondern nur das zu versteuernde Einkommen bei der Prämienberechnung. Die Ansparung ist nur wichtig für die Zuteilung.
Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2004 15:38
Hatte sogar schon BV´s bei denen das Guthaben durch Zinsen höher war als die BV-Summe
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.01.2004 15:38 - Geaendert am: 13.01.2004 19:15
TRÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖT!

Halt: Bei BSV bekommt man ENTWEDER WoBP oder AnSZ, nicht beides zusammen wird auf einen Vertrag gezahlt...


Grüße

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
-----------------------------

Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2004 15:41
Wer hat der den das erzählt??
Natürlich bekomme ich Wop und Arbeitnehmersparzulage auf einen BV
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2004 15:47
@zosh:

Ich weiß ja nicht, was Ihr bei der Dresdner Bank so lernt, aber man kann Arbeitnehmersparzulage + WoP auf einen Vertrag bekommen, sofern man in den Einkommensgrenzen liegt!
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.01.2004 19:00
Tja Herr Lessmann, Deine Leistung und Deine gleichzeitige Voreiligkeit werden Dir irgendwann mal kräftig die Suppe versalzen.....
Ich will Euch eines Besseren belehren:

"Für Einzahlungen von vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag wird nur dann eine Wohnungsbauprämie gewährt, wenn der Arbeitnehmer für diesen Betrag nicht gleichzeitig eine Arbeitnehmersparzulage erhält".
Aus: Kompaktwissen BBL, Seite 153, Absatz 2
---------------------------------
"Prämie, die unbeschränkt steuerpflichtige Personen zur Förderung des Wohnungsbaus erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht vermögenswirksame Leistungen darstellen, für DIE ANSPRUCH AUF ARBEITNEHMERSPARZULAGE nach §13 5. VermBG besteht und dass das maßgebende Einkommen des Prämienberechtigten....."
Aus: Gabler Bank Lexikon
------------------------------------

Als fertiger Finanzberater finde ich Deine Aussage eine schwache Leistung, gerade DU solltest das besser wissen...

Natürlich geht VL auf einen WoBP-berechtigten BSV, aber dann bitteschön OHNE Arbeitnehmersparzulage.....


Also schießt das nächste Mal bitte nicht allzu schnell und vor Allem nicht ganz so daneben....

Schönen Abend noch

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2004 19:12 - Geaendert am: 13.01.2004 19:13
@ zOSh
Lass Dir folgendes durch den Kopf gehen:

Für die VL, die der Arbeitgeber direkt an die Bausparkasse überweist, kann der Sparer, wenn er weniger als 17.900 € / 35.800€ zu versteuerndes Einkommen hat, 9 % Arbeitsnehmersparzulage im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen.

Spart der Bausparer zusätzlich noch, so kann er für max. 512 € / 1024 € 8,8 % Wohnungsbauprämie bei der Bausparkasse beantragen.

Man kann nur nicht für denselben Betrag zwei verschiedene staatliche Förderungen beantragen.
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.01.2004 19:14
Eben!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
kutomi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.01.2004 19:21
Hallo zusammen!

Es ist doch richtig, daß man nicht nur für ab 01.01.2004 neu abgeschlossene, sondern auch für schon bestehende BSV nur noch die reduzierte Prämien erhält, oder?
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.01.2004 19:23
Der Übersichtlichkeit halber würde ich 2 BSV abschließen, einen für ASZ und einen für WoBP, weil
1. kann man kleinere Beträge besser gebrauchen (wenn schon eine Immobilie besteht).
2. machen die Finanzbeamten keinen Stress.

@Kutomi
Jawohl
kutomi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.01.2004 19:26
Warum sollte das Finanzamt Stress machen? Habe ich noch nie erlebt.

Es ist doch übersichtlicher in einen BSV zu sparen. Außerdem spart man sich dann die 2. Abschlußgebühr.
joker
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.01.2004 19:35
@ zosh und co.

ich bekomme auf meinen eigenen BSV auch
Arbeitnehmersparzulage UND wohnungsbauprämie.

warum sollte das nicht gehen???
ichbins
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.01.2004 19:39
@ kutomi

hab noch nie erlebt, dass der kunde dafür zwei verträge bekommt, ist doch nicht unnormal, dass man VL bekommt, und zusätzlich auch selber was einspart...

die andere frag, ja, die prämien-änderungen sind bestandswirksam, das heißt, sie gelten auch für bereits abgeschlossene verträge
kutomi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.01.2004 19:42
@ichbins

Habe ich auch noch nie erlebt.
DavedEpi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.01.2004 19:53
Falls er prämienberechtigt ist, ist ja der BSV eh 7 Jahre gesperrt, es sei denn, er nutzt es für wohnwirtschaftliche Zwecke!

Falls eine feste Bausparsumme vereinbart wurden ist, macht es Sinn, den BSV weiter anzusparen? Vielleicht sollte schon beim Abschluss darauf geachtet werden, wenn er noch nicht weiß, wieviel er überhaupt anpspart, einen anderen Tarif anzubieten??? Der nicht abhängig ist von der Bausparsumme, denn so verliert er ja theoretisch seinen günstigen Darlehensanspruch. Oder man passt die Bausparsumme an, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das bei VL Verträgen auch 100%ig funktionert.

Zum Thema ANSZ und WOP: Warum sollte es nicht möglich sein, in einem Vertrag beide formen unterzubringen? Schließlich rechnen unsere Programme ja auch damit! Es ist gesetzlich nicht verboten, beide Formen der Förderung in einem Produkt zu verbinden!

Zum Thema Übersparen: Ich weiß nicht, ob die Bausparkasse bei 50 % einen Einzahlungsstop verhängt. Werd der Sache mal nachgehen.
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2004 06:40
Nein, verhängt sie nicht. Warum auch? In der AnSPARphase ist er halt ein SPARvertrag. Der Bausparer bekommt dann nur eine kleineres Darlehen.

Ich habe schon sehr oft gesehen, dass für beide Prämien jeweils ein Vertrag gemacht wurde. Oben wurde gesagt, dass der Bausparer dann zweimal die Abschlussgebühr bezahlt. Das ist ja so nicht richtig, weil dementsprechend die Bausparsumme ja niedrieger ist und er somit gleichviel bezahlt.

Für den Bausparer hat es folgende Vorteile:

Übersichtilichkeit und mehr Flexibilität. So könnte er sich ja einen BSV auszahlen lassen wenn er das Geld dringend braucht und den anderen weiterlaufen lassen, ohne mit der Festlegungsfrist wieder von vorn zu beginnen.
(klar, er könnte auch einen bestehenden Teilen. Aber das raffen ja die meisten Kunden nicht. Man macht das, was der Kunde auch versteht).

Im übrigen Vorteil für den Bankberater:
seine Stückzahlen steigen. (muss man ja auch drauf achten ;-) )
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2004 08:29
Ich würde einfach die Bausparsumme etwas erhöhen...oder er spart weiter....
DavedEpi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.01.2004 09:01
Also grundsätzlich macht es keinen Sinn, da man nach 5 Jahren schon weiß, dass man über der 50% Hürde ist, diesen Vertrag in der Form weiteranzusparen.

Erstens: Die Gefahr steigt, vorallem durch Zinsen, Eigenleistungen und WoP-Gutschrift am Ende der Sperrfrist, dass mehr als 100% der BSS eingezahlt werden. Dieses ist verboten! D.h. es ist Handlungsbedarf vorhanden. Entweder erhöht man die Bausparsumme oder man wählt grundsätzlich einen flexibleren Tarif. Übersparungen sind möglich, aber nicht sinnvoll!
Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2004 09:24
Für Kundschaft die den BV nur als Sparvertrag sieht und sicher weiss das Darlehen nicht zu benötigen ist es meiner Meinung nach sinnvoll. Warum soll er sonst ne hohe Abschlußgebühr zahlen?
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