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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

abweichende Vereinbarung über VZ möglich?
 
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.01.2004 12:51
Hallo zusammen,

nehmen wir mal ein ein KI hat einen guten Kunden und vereinbart mit diesem, dass statt üblicherweise 2.000 € je Kalendermonat 5.000 € vorschusszinsfrei verfügt werden können.

Ist das möglich / rechtlich zulässig?

In den Sonderbed. für den Sparverkehr (Sparkassen) steht nämlich unter 4.:
"... Von Spareinlagen mit einer Kü-frist von drei Monaten können - soweit nichts anderes vereinbart wird (was heißt das ??)- ohne Kündigung bis zu 2.000 € ... je Kalendermonat zurückgefordert werden.." und dann
" Eine Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht darüber hinaus nicht. Stimmt die Sparkasse gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung zu, hat sie das Recht (d.h. sie muss nicht) für diese vorzeitige Rückzahlung ein Vorfälligkeitsentgelt oder VZ zu verlangen."

Geht nu mehr als 2000 € oder nicht???
Kann mir jemand helfen??
Vielen Dank schon mal im voraus!
xhollix
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.01.2004 14:45
letztlich ist das die entscheidung des beraters, ob er auch über 2000,- EUR VZ-frei auszahlt oder nicht, und dies vielleicht auch mehrmals.

rein wirtschaftlich ist dies natürlich nicht sehr sinnvoll und widerspricht den bedingungen, doch ist es möglich.
Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.01.2004 15:07
Also grundsätzlich ist es wohl möglich (z.B. einmaliger Verzicht auf Vorfälligkeitsentgelt bei Anlage im eigenen Haus) aber ich kenne keinen Berater, der die Kompetenz hätte eine monatliche Verfügungsmöglichkeit von 5000 EUR einzuräumen... Müsste ja schon ein SEHR guter Kunde sein... *g*
Satanico
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.01.2004 15:09
Also wenn bei uns ein Kunde richtig Kohle liegen hat, und mitm Betreuer gut auskommt, dann geben die dem auch mal 10- oder 20TEUR ohne Vorschusszinsberechnung!!! Aber das kommt wirklich auf den Kunden und vorallem auf den Berater an.
aber bei uns kommt das schon öffter vor, dass auf den Vorschusszins verzichtet wird!!!
Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.01.2004 15:19
Einmalig bei guten Kunden darauf zu verzichten ist ja auch i.O., kommt jeden Tag vor. Aber die Möglichkeit JEDEN Monat 5000 EUR VZ-frei abzuheben hab ich noch bei keinem Kunden gesehen.
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.01.2004 15:30
vielen Dank erstmal für eure Hinweise,

allerdings ist meine Frage noch nicht so hundertprozentig beantwortet.

Ist es rechtlich i.O., eine solche Vereinbarung zu treffen, dass man grundsätzlich (regelmäßig) mehr als 2.000 € vz-frei verfügen kann? (ohne das Ausnahmefälle, wie z.B.: Wiederanlage, wirtschaftliche Notlage, Zinsen innerhalb von 2 Monaten usw. vorliegen.)

Auch wenn in der Praxis vielleicht in Ausnahmefällen so gehandhabt wird, heißt das ja noch nicht, dass das den Vorschriften lt. RechnungslegungsVO und Sonderbed. für den Sparverkehr entspricht.
 

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