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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Werbungskosten
 
Kiki113
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.08.2002 17:58
Hi @all!

Wenn ein Ehepaar den gleichen Arbeitgeber hat und gemeinsam das selbe Auto zur Fahrt zur Arbeitstelle nutzen, können diese dann jeder für sich allein die Fahrtkosten einzeln als Werbungskosten einsetzten?

Vielen Dank!

Gruß aus Köln!
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.08.2002 13:40 - Geaendert am: 31.08.2002 13:41
Hallo Kiki,

mittlerweile funktioniert das. Jeder kann die kürzeste Strecke (Straße) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angeben. Für die ersten 10 km gibt es 0,36 Euro für jeden weiteren 0,40 Euro (einfache Fahrt pro Arbeitstag). Sofern keine weiteren Werbungskosten anfallen, lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung ab etwa 13 km.

TIPP: Unter die Regelung fallen nicht nur PkW-Nutzer. JEDER Arbeitnehmer und Auszubildende kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gelten machen. Studenten können die Fahrtkosten zur Uni als Ausbildungskosten (jedoch nur begrenzt) bei den Sonderausgaben absetzen.
 

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