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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Vorschusszinsenberechnung
 
Kinse1987
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.01.2004 09:31
Morgen!

Hab folgende Frage an euch.

Unser Kunde Walter Heftig hebt am 11.05.2002 von seinem Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist ungekündigt 2.200€ ab. Das Sparguthaben wird z.Zt. mit 0,75 % p.a. verzinst. Die letzte Verfügung war am 25.2.2002. Am 5.6.2002 hebt Walter Heftig nochmals 650€ ab. Welcher Vorschusszinsbetrag wird ihm berechnet?

Wäre nett von euch wenn Ihr mir die Aufgabe detailiert lösen könntet.
Danke und noch einen schönen Tag.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 09:57
Lösung:
Die Verfügung am 25.02. sowie die am 5.6. spielen keine Rolle, da bei Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist pro Kalendermonat ein Freibetrag von 2000,- Euro vereibart ist.
Also werden die VZ von 200,- Euro berechnet, und zwar mit 1/4 % des Habenzinssatzes bis zum nächsten Monatsersten:

200x21x0,1875/36000=0,02

Also werden 2 Cent VZ fällig.
martinluenendonk
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.01.2004 10:00
Das hört sich nachvollziehbar an. ;-)
Kinse1987
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.01.2004 10:09
Danke!:-)
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 10:12
Wäre schön, wenn einer unserer anwesenden Berufsschullehrer die Rechnung überprüft. Ich bin ja auch schon etwas aus der Übung, da meine Sparkassenzeit seit fast einem Jahr zuende ist...
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 10:24 - Geaendert am: 09.01.2004 10:37
Hallo.

Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall keine VZ fällig werden.
Die Grenze von 2000,00 € gab es nur eine kurze Zeit nach der Euroeinführung. In allen unseren Sparbüchern steht auf der ersten Seite, dass pro Monat 2.500,00 € frei sind.
Ist das bei euch etwa anders.....?

Gruß
Frank
Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.01.2004 10:29
das ist mir neu, hab grad eins in der Hand >>> ohne Kündigung 2000 EUR innerhalb eines Kalendermonats...
Bedenke: vor der EURO-Einführung waren das mal 3000 DM (1500 EUR), das wurde nur leicht erhöht, 2500 EUR sind ja 5000 DM

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 10:31
Wie? bei uns sind das 2000EUR! schon immer und so lernen wir es auch in der schule!wo bist du denn?

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Muckel
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.01.2004 10:38
Verfügt der Kunde vorzeitig mehr als 2.000 EUR innerhalb eines Monats bei einem Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist oder, bei einem Sparbuch mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten, ohne fristgerechte Kündigung, liegt eine vorzeitige Verfügung vor. In der Praxis berechnet das Kreditinstitut für vorzeitige Verfügungen Vorschusszinsen (i.d.R. ein Viertel des Habenzinssatzes). Für die Berechnung von Vorschusszinsen gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden:

* Staffelmethode:
Bei der Berechnung wird die Tatsache berücksichtigt, dass nach Ablauf jedes Kalendermonats erneut 2.000 EUR kündigungsfrei verfügbar sind.
* 90-Tage-Methode:
Auf den Betrag, der den Freibetrag von 2.000 EUR übersteigt, werden für 90 Tage Vorschusszinsen berechnet.
Dirk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.01.2004 12:12
@ florianlessmann

ICh hätte es fast genauso gerechnet wie du, außer das wir auch die 90 Tage Methode benutzen also wäres es bei mit nicht 21 Tage sondern 81 Tage.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 12:30
Wieso 81?
Dirk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.01.2004 12:56
Sorry natürlich 90 Tage.
gela_85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.01.2004 13:26
Stimmt, also ich hätte auch mit 90 tagen gerechnet,
weil ja die 200,00 € für ein viertel jahr nicht gekündigt wurden.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 13:31
ich auch!weil sonst ist ja die frage ob ich die 200 euro dann im nächsten monat mitrechnen muss und dann nurnoch 1800 bekomme!

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wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.01.2004 13:51
nein, da sind dann wieder 2000 frei (pro Kalendermonat 2000 EUR ohne VZ), egal wieviel man im Vomonat abgehoben hat.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 13:53
Klar aber wenn du doch so rechnest dass du sagst die zinsen sind nur für diesen monat weil man im nächsten ja wieder 2000 frei hat,dann hat man ja eigtl schon die 200 vom nächsten monat genommen,oder nicht?

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florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 14:16
Tja, es gibt wohl beide Methoden, wie oben schon beschrieben. Aber welche ist nun richtig? Wo sind denn cashguard oder Hermann?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 14:53
wollte damit nur sagen,dass ich die logik davon nicht verstehe!kann ja sein dass man das auch so rechnen kann!

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