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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Vertrag z.G. Dritter/Vollmacht für Todesfall
 
danibaby
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.12.2003 10:13
Hab ein Problem:

Bei einem Vertrag zu Gunsten Dritter für den Todesfall, angenommen der Begünstigte hat das ganze schon durch Unterschrift auf dem Kontovertrag angenommen, ...jetzt kommt es zum Streit (Kontoinhaber lebt noch) und der Begünstigte will das ganze Widerrufen, geht sowas?? (Ich kenns nur so dass der Kontoinhaber das ganze widerrufen kann)

und nochmal was ähnliches:

Wie sieht das ganze aus bei einer Vollmacht für den Todesfall? Gleiche Situation, kann der Begünstigte davon auch zurücktreten, wißt ihr wie??
Insane
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.12.2003 13:42
warum will er denn zurücktreten?? normalerweise möchte doch der kontoinhaber bzw. vollmachtgeber, dass der begünstigte die kohle net sieht sehr komisch...
1983
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.12.2003 13:47
Versteh ich jetzt auch net...normalerweise freut man sich doch als begünstigter und tritt nicht zurück
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.12.2003 13:54
Natürlich kann der Erbe, selbiges ausschlagen!
Dann fällt das Konto in die übrige Erbmasse mit ein.
danibaby
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.12.2003 15:13
So wie der KD mir das erklärt hat will er das Guthaben nicht haben, weil es für die Beerdigung des Kontoinhabers (seine Mutter) eingeplant ist...

Jetzt hat er sich mit der ganzen Familie verkracht und will nichts mehr damit zu tun haben, also die Beerdigung nicht organisieren und am besten auch garnicht das Geld haben.

Die Geschwister und Mutter wollen davon nix wissen ... (die haben ja schließlich nen dummen gefunden der das macht).

Wird meiner Meinung nach eh für keine Beerdigung reichen...
Ne Kollegin bearbeitet das jetzt , bin gespannt!!
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.12.2003 18:06
Die Familie sollte sich was schämen! Schöne Kinder hat die Mutter da in die Welt gesetzt. Nicht mal die Beerdigung organisieren wollen....

Klar kann der Sohn von der Begünstigung zurücktreten. Die Unterschrift die er geleistet hat ist dafür da, dass, falls vorhanden, andere Erben aus dem Testament diese Verfügung zu Gunsten Dritter nicht widerrufen können.
Es könnte ja sein, dass es eine "Überaschung" (oh, Omma ist daud, was für eine Überaschung!) sein soll. In diesem Fall wäre die Begünstigung vom Begüngstigten nicht unterschrieben und kann widerrufen werden.
 

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