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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Haftung bei Verlobten
 
Murre
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2003 15:51
Hi.
Hab mich soeben mal gefragt ob Verlobte ähnlich wie Verheiratet für die Schulden des Anderen haften müssen.
Weiß da zufällig jemand bescheid?

thnx
DieHack
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2003 16:12
Also:

Im Regelfall, wenn die beiden verlobten keine gemeinsamen Konten haben, haften sie auch nicht für einander.

Für Konten, die auf beide Namen (also z.B. Gerd Maier und Regina Müller) lauten sind beide Kontoinhaber gegenüber dem Kreditinstitut haftungspflichtig.

Hoffe das Hilft

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scrollin, scrollin, scrollin.....

DieHack

Murre
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2003 16:28
Danke.
Mir geht‘s aber auch losgelöst von der Kontoart darum ob eine Verlobung rechtliche Konsequenzen hat die man als K.I. bewerten kann oder einfach nur ein Versprechen ist [hm, gilt es dann schon als mündlicher Vertrag mit Rechten und Pflichten und falls ja sind diese irgendwo gesetzlich verankert?]
DieHack
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2003 16:33
Ich habe gerade meine Zweigstellenleiterin gefragt und die ist mit mir einer Meinung.

Es entstehen keine rechtlichen Konsequenzen aus einer Verlobung.

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DieHack

buettner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.12.2003 16:40
Also das Verlöbis (§ 1297 BGB) ist "nur" ein Versprechen, demnächst mit dem Anderen eine Ehe einzugehen.

Dieses Versprechen ist aber nicht einklagbar.

Daher finden die güterrechtlichen Vorschriften, wie auch die Vorschrift über Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs (§ 1357 BGB) keine (analoge) Anwendung.
DieHack
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2003 16:45
Sag ich doch... so in etwa...

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DieHack

Murre
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2003 16:46
OK. Danke für die Mühe.
Hast mir weitergeholfen..
buettner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.12.2003 16:48
@ Die Hack

Hab nicht bemerkt, dass Dus schon beantwortet hast...

Grüße
 

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