Also:
Im Regelfall, wenn die beiden verlobten keine gemeinsamen Konten haben, haften sie auch nicht für einander.
Für Konten, die auf beide Namen (also z.B. Gerd Maier und Regina Müller) lauten sind beide Kontoinhaber gegenüber dem Kreditinstitut haftungspflichtig.
Hoffe das Hilft---------------------
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DieHack |