Hallo, wir hatten diese Woche einen Betreuungsfall, bei dem ich irgendwie ziemlich unsicher war.
1. Die Kundin, die unter Betreuung steht, hat für ihr Konto einen Bevollmächtigten eingesetzt (vor dem Betreuungsfall). Gilt diese Vollmacht auch, seit dem sie unter Betreuung steht oder erlischt mit Eintritt des Betreuungsfalles die Vollmacht?
2. Welche Unterlagen dürfen/müssen wir als Bank einholen? Ich habe den Fall nicht komplett mitbekommen... So viel ich weiß, wollten wir von der Betreuerin irgendwelche Unterlagen haben wo drin steht, warum der Betreuungsfall eingetreten ist (wahrscheinlich Krankheiten etc.) Die Betreuerin hat uns diese Unterlagen aber nicht ausgehändigt, weil wir ihrer Ansicht nach uns kein Einblick in diese Unterlagen zusteht.
Erstmal brauchst du die Bestallungsurkunde + persönliche Legitimation des Betreuers. Vorher läuft nichts. In dem Betreuerausweis / Bestallungsurkunde muss dann überprüft werden, ob überhaupt der Betreuer für die Geld- und Vermögenssorge bestellt wurde. Sonst kann euch das egal sein. Dann muss geklärt werden ob es sich um einen befreiten Betreuer handelt, oder nicht...
und die vollmacht bleibt bestehen.
achte drauf, ob das mit oder ohne einwilligungsvorbehalt ist.
es kann sein, dass nur der betreuer oder sowohl der betreuer und der betreute allein berechtigt sind. gibt es alles